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vfa: Bundesregierung dreht Innovationen den Hahn zu
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Mit dem Kabinettsbeschluss für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz steuert die Bundesregierung nach Einschätzung des Branchenverbands vfa weiter unbeirrt auf eine Schwächung des Pharmastandorts und der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu. "Das Gesetz ist für die in Deutschland tätigen forschenden Pharmaunternehmen eine Zäsur. Anstatt die Industrie als Schlüsselbranche für den Standort zu begreifen, soll sie mit Sanierungsbeiträgen Löcher in den Finanzen des deutschen Gesundheitssystems stopfen", kommentiert Han Steutel, Präsident des vfa, die Kabinettsentscheidung vom 27. Juli 22.
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GKV-FinStG: Kabinett setzt falsche Signale für eine sichere Arzneimittelversorgung
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„Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes schwächt den Pharmastandort Deutschland und somit eine sichere Arzneimittelversorgung gerade in Krisenzeiten“, sagt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Hans-Georg Feldmeier. „Wir treten seit Jahren für die Abschaffung des innovations- und mittelstandsfeindlichen Preismoratoriums und für neue faire Ausschreibungsbedingungen bei den Rabattverträgen ein, um eine leistungsfähige Pharmaindustrie in Europa zu erhalten. Unsere Kosten für Energie, Rohstoffe und Wirkstoffe explodieren, die Personalkosten steigen. Die Antwort der Bundesregierung darauf ist eine Erhöhung der Herstellerabschläge und eine Verlängerung des Preismoratoriums. Als einziger Wirtschaftszweig haben wir damit keine Möglichkeit, Kostensteigerungen weiterzugeben.“
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Ansätze für bessere Versorgung
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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. "Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit - das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen", betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
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Koalitionsvertrag: Staat übernimmt das Gesundheitswesen
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Zu den Vereinbarungen für das Gesundheitswesen im Koalitionsvertag nimmt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, Stellung:
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Psychoonkologische Versorgung für Deutschland
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Der Innovationsfonds der Bundesregierung unterstützt mit 9,1 Millionen Euro das vermutlich größte Projekt, das zur Psychoonkologie in Deutschland jemals durchgeführt wurde. Ziel ist es, ein Konzept für eine flächendeckende Versorgung von Krebspatienten mit psychoonkologischen Leistungen im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich zu definieren und dafür geeignete Strukturen, Prozesse und Leistungsumfänge in der intersektoralen Versorgung zu benennen. An dem auf vier Jahre angelegten Projekt wirken Partner aus allen Sektoren des Gesundheitswesens mit, die an der Erbringung, Evaluierung und Vergütung psychoonkologischer Leistungen beteiligt sind. Die Leitung des Projektes liegt bei der Uniklinik Köln. Offizieller Start ist am 01.10.2017.
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Bedarfsplanung soll Schmerzmedizin berücksichtigen
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Die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung soll künftig den Bedarf in der Schmerzmedizin berücksichtigen. Sich dafür einzusetzen, versprachen Ende März die Vertreter der Ampelkoalition Prof. Dr. Armin Grau (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Andrew Ullmann (MdB, FDP). Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und ihr Präsident Dr. Johannes Horlemann fordern weiterhin die Einführung des Facharztes für Schmerzmedizin, um die Nachbesetzung schmerzmedizinischer Praxen zu sichern. Mit dieser gesundheitspolitischen Diskussion endete der diesjährige Deutsche Schmerz- und Palliativtag, der mit knapp 3.500 Teilnehmern online stattfand.
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AOP-Katalog nur erster Schritt zur Ambulantisierung
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Die Nutzung ambulanter Potenziale wird wesentliche Voraussetzung sein, um dauerhaft eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können. Auch im Koalitionsvertrag wird die Ambulantisierung als ein wichtiger Teil der beabsichtigten Strukturreform adressiert. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens zur Erweiterung des bisherigen AOP-Katalogs werde hier ein wichtiger Schritt unternommen.
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AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Prozess der Ambulantisierung
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Anlässlich des veröffentlichten IGES-Gutachtens zum aktuellen Stand der ambulant durchführbaren Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffe und Behandlungen in Deutschland fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, gesetzliche Nachbesserungen.
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Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
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Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor. Ein nun publiziertes Gutachten des IGES-Instituts hingegen schlägt der Selbstverwaltung die Einbeziehung aller „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe vor. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.
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Ersatzkassen aktualisieren ihre Forderungen zum Morbi-RSA
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Die Ersatzkassen haben ihre Forderungen zur Reform des Morbi-RSA auf Basis der beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt (BVA) aktualisiert. Sie sehen in den Gutachten sinnvolle Vorschläge, wie die bestehenden Über- und Unterdeckungen der Krankenkassen bei den Zuweisungen im Morbi-RSA abgebaut werden können, so der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).
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