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Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor. Ein nun publiziertes Gutachten des IGES-Instituts hingegen schlägt der Selbstverwaltung die Einbeziehung aller „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe vor. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.
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Ampel-Koalitionäre bleiben bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Diabetes unkonkret und mutlos
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt das geplante Register- und Forschungsdatengesetz der künftigen Bundesregierung, das helfen soll, bestehende Versorgungsprobleme durch Digitalisierung besser zu lösen. Auch die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und die angekündigte Stärkung der Primär- und Sekundärprävention wird von der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft positiv bewertet. Die Ankündigung eines Werbeverbotes für ungesunde Kinderlebensmittel sei ein wichtiger erster Schritt, doch fehle es den Koalitionären an Mut: Vor einem wichtigen Hebel zur Vorbeugung von Krankheiten wie Diabetes und Adipositas, einer „Zuckersteuer“, ist die Ampel zurückgeschreckt. Auch von der von der Vorgängerregierung verabschiedeten Nationalen Diabetesstrategie ist im Koalitionsvertrag keine Rede, was angesichts der über acht Millionen Betroffenen und dem großen Handlungsdruck unverständlich ist.
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Ampel-Reformvorhaben: sinnvolle Ansätze und offene Fragen
Ihre gesundheitspolitischen Reformvorhaben für die 20. Legislaturperiode haben die künftigen Regierungspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vorgelegt. Enthalten sind viele sinnvolle Ansätze zur Umwandlung des Gesundheitssystems, einige wichtige Fragen bleiben allerdings offen. Dazu der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch.
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AMR Action Fund nominiert wissenschaftlichen Beirat
Der AMR Action Fund, eine öffentlich-private Partnerschaft, die in die Entwicklung neuer Antibiotika investiert, hat Anfang Februar neun Mitglieder in seinen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat berufen.
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Ansätze für bessere Versorgung
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. "Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit - das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen", betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
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AOK Baden-Württemberg: „Agenda Gesundheit" zur Bundestagswahl
60 Prozent der Menschen in Deutschland wollen, dass ihre Krankenkasse mehr Möglichkeiten erhält, die gesundheitliche Versorgung zu gestalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS im Vorfeld der Bundestagswahl im Auftrag der AOK Baden-Württemberg.
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AOK fordert erweiterte Ausschreibungskriterien für Rabattverträge
„Wir begrüßen, dass die Verhandlungspartner der künftigen Ampelkoalition das wichtige Thema Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Koalitionsvertrag aufgegriffen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen der Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft wünscht sich darüber hinaus jedoch einen größeren Handlungsspielraum für die Gestaltung generischer Arzneimittelausschreibungen.
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AOK gegen vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds
Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen eine vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds aus. "Erst müssen die Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Förderkonzepts vorliegen, dann kann auch verantwortungsvoll über eine Fortsetzung entschieden werden", fordert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Der Innovationsfonds ist zunächst auf vier Jahre bis Ende 2019 befristet. Ein erster Zwischenbericht soll dem Bundestag bis zum 31. März
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AOK schlägt Quote für ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor
Aus Sicht der AOK sind die vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht geeignet, um die dringend notwendige Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland voranzubringen: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig auf dem bisherigen DRG-Niveau bezahlt werden sollen, ohne dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Stattdessen schlägt die AOK die Einführung einer definierten Quote von ambulanten Leistungen der Krankenhäuser vor.
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AOK und aQua aktualisieren Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung
Der AOK-Bundesverband und das Göttinger aQua-Institut haben ihr Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung (QISA) umfassend aktualisiert. Im ersten Schritt sind die vier QISA-Bände zu Asthma bronchiale und COPD, Diabetes mellitus Typ 2, Koronarer Herzkrankheit sowie zur Pharmakotherapie auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft gebracht worden. "Auch die Praxiserfahrungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte, die QISA bereits zur Messung und Verbesserung der Qualität ihrer Arbeit nutzen, sind dabei berücksichtigt worden", sagt Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband. "Die QISA-Indikatoren tragen dazu bei, mehr Qualitätstransparenz in der ambulanten Versorgung zu schaffen - wissenschaftlich fundiert und praxisnah."
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