Sie sind hier: Startseite
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
343 Artikel gefunden.
Trefferliste einschränken
Artikeltyp



















Neue Artikel seit



Trefferliste sortieren Relevanz · Datum (neuste zuerst) · alphabetically
Zi: Hoher Anteil Neuerkrankter unter Neupatient:innen
Vorherige Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben gezeigt, dass im vierten Quartal 2021 rund 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherte als Neupatient:innen in einer Vertragsarztpraxis behandelt worden sind. Als Neupatient:innen gelten gesetzlich Versicherte, die mindestens zwei Jahre (acht Quartale) lang nicht in Behandlung der jeweiligen Praxis waren. In einer weiteren Untersuchung ist das Zi der Frage nachgegangen, für welche Patient:innen und welche Praxen die Neupatientenregelung besonders wichtig sein könnte. Neben einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs, die eine zusätzliche Diagnostik oder Behandlung erforderlich machen kann, steht dabei insbesondere die Gruppe der Patient:innen im Fokus, die wegen einer neu diagnostizierten Krankheit als Neupatient:innen versorgt worden sind.
Located in News
VdPB kritisiert "Tabubruch in der Gesetzgebung"
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) kritisiert zahlreiche Punkte, die im aktuellen Kabinettsentwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) formuliert sind. „Der vorgelegte Entwurf lässt erhebliche Zweifel am Willen und der Fachkompetenz des BMG zur Umsetzung eines Personalbemessungsverfahren aufkommen“, fasst VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner diese Kritik zusammen.
Located in News
Aussetzung des Stationsbezugs – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Kompromiss, den die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zur Richtlinie der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) getroffen hat. Damit wird sowohl der Forderung der DKG nach grundsätzlicher Überarbeitung, als auch den Bedenken der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Rechnung getragen. Der GMK und der DKG war es besonders wichtig zu verhindern, dass starre und kleinteilige Vorgaben die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern erschwerten. Zudem sollte die gemeindenahe stationäre Versorgung durch die Vorgaben der Richtlinie nicht gefährdet werden.
Located in News
BDPK: Warnung vor flächendeckendem Versorgungskollaps
Reha- und Vorsorge-Einrichtungen können weder die enormen Preissteigerungen noch die gleichzeitigen Belegungs- und Einnahmeausfälle über ihre Vergütungssätze finanzieren. Viele sehen sich deshalb in ihrer Existenz bedroht und fordern einen sofortigen finanziellen Ausgleich in Höhe von 15 Euro pro Belegungstag und Patient:in sowie die Wiedereinführung eines Mindererlösausgleichs. Ohne diese Hilfen droht auch in den Krankenhäusern ein Versorgungskollaps, wenn diese wegen Reha-Schließungen ihre Patient:innen nicht mehr zeitnah in die Anschluss-Rehabilitation entlassen können.
Located in News
Personalausstattung in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik – G-BA entwickelt Vorgaben weiter
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Mindestvorgaben zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen in mehreren Punkten angepasst. Zentrale Änderungen der sogenannten PPP-Richtlinie zielen darauf ab, den Dokumentationsaufwand für die Einrichtungen zu verringern und ihnen mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu geben. Zudem wurde für dezentrale kleine Standorte, wie Stand-alone-Tageskliniken, eine Sonderregelung beschlossen.
Located in News
Wiederkehrende Schmerzen besser behandeln
Der Startschuss für eine bessere Versorgung von Patient:innen mit wiederkehrenden Schmerzen ist mit dem Start des Projektes PAIN 2.0 erfolgt: An 22 Standorten steht ab 1. Januar 2023 ein maßgeschneidertes ambulantes zehnwöchiges Kurzzeitprogramm zur Verfügung, das berufsbegleitend bei wiederkehrenden Schmerzen durchgeführt werden kann.
Located in News
Koronare Herzkrankheit in Baden-Württemberg seltener als im bundesweiten Durchschnitt
In Baden-Württemberg sind weniger Menschen von der koronaren Herzkrankheit (KHK) betroffen als im bundesweiten Durchschnitt: Mit einer Krankheitshäufigkeit von 7,1 Prozent in der Bevölkerung ab 30 Jahren liegt der Südwesten um mehr als ein Prozentpunkt unter dem bundesweiten Durchschnittswert von 8,3 Prozent. Das zeigt der aktuelle „Gesundheitsatlas Koronare Herzkrankheit“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), den die AOK Baden-Württemberg im Vorfeld des Weltherztages am 29. September veröffentlicht hat. Im Vergleich der Bundesländer liegt Baden-Württemberg damit gemeinsam mit Bremen auf Rang zwei hinter Hamburg. In der Hansestadt an der Elbe ist bei 6,3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner KHK festgestellt worden.
Located in News
Brandbrief an die Regierungskoalition
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt mit einem Brandbrief an die zuständigen Fraktionen in der Regierungskoalition angesichts der aktuellen Gesetzes- und Reformvorstöße des Bundesgesundheitsministeriums vor massiven Versorgungsengpässen in der klinischen Geburtshilfe.
Located in News
Seltener ungeeignete Wirkstoffe verordnet
Die medizinische Versorgung einer alternden Bevölkerung mit Arzneimitteln ist für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine alltägliche Herausforderung. Denn nicht alle in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen sind für Menschen ab 65 Jahren gleichermaßen gut verträglich. Aufgrund einer veränderten Pharmakokinetik und gleichzeitig häufig vorkommender Polymedikation ist die Gefahr unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei älteren Menschen höher als bei jüngeren.
Located in News
141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung
Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen. Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt. Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen.
Located in News