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„Meilenstein der digitalen Medizin in Deutschland“
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Mit dem Metathema Digitalisierung beschäftigte sich der letzte DGIM-Talk im Rahmen des „Health innovation day“. Und damit mit der – wie es Moderator Prof. Dr. med. Friedrich Köhler (Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Charité in Berlin) formulierte – Frage, „wie man mit besseren Verfahren bessere Medizin zum Wohl unserer Patient:innen“ machen kann. Prof. Köhler nannte den Beschluss des G-BA, dass das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz als ambulante Leistung erbracht und abgerechnet werden kann, einen „Meilenstein der digitalen Medizin in Deutschland“. Prof. Dr. med. Sebastian Spethmann (Medizinische Klinik A der Medizinischen Hochschule Brandenburg und Mitglied der DGIM-Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung) gab in seinem Vortrag „Telemedizin bei chronischer Herzinsuffizienz“ einen Überblick vom weiten Weg „von klinischen Studien zur Regelversorgung“ und den daraus resultierenden Chancen für die Versorgung der betroffenen Patienten und das Gesundheitssystem.
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Kurzfassungen_2022
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MVF 03/22
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„Flächendeckendes Telemonitoring bei Herzinsuffizienz möglich“
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Der G-BA hat am 15. Dezember 2020 entschieden, dass Patient:innen mit Herzinsuffizienz auch in der Regelversorgung telemedizinisch betreut werden können. Dementsprechend hat der Erweiterte Bewertungsausschuss den EBM geändert und entsprechende Gebührenordnungspositionen beschlossen. Damit kann Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz von niedergelassenen Ärzten verordnet werden. Telemedizinzentren können von niedergelassenen Kardiologen mit einer KV-Zulassung für die Schrittmacherabfrage betrieben und mit der KV abgerechnet werden. Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband als Anlage 3 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) eine Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz („QS-V TmHi“) beschlossen. Was das für die Anwendung des Telemonitorings in der Fläche bedeutet, darüber hat „Monitor Versorgungsforschung“ mit Prof. Dr. Martin W. Bergmann vom Cardiologicum Hamburg, einer Unternehmenstochter der Sanecum Gruppe, gesprochen.
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MVF 03/22
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ePA-Nutzung ist in der EU recht unterschiedlich
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Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission unter der Leitung des Unternehmens Open Evidence – ein Spinoff der spanischen Universität Oberta de Catalunya (UOC) – hat die Umsetzung der elektronischen Gesundheitsakte und den derzeitigen Grad der Interoperabilität in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen und im Vereinigten Königreich untersucht: mit recht ernüchternden Ergebnissen.
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MVF 03/22
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Anforderungen an die technische Ausstattung für die Umsetzung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz
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Kommentar von Dr. Wolfgang A. Rehmann, Rechtsanwalt bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
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MVF 03/22
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Das Nutzererlebnis ist entscheidend
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Kommentar von Dr. med. Ali Halboosm, ärztlicher Leiter des telemedizinischen Zentrums (TMZ) der Gesellschaft für Integrierte Gesundheitsversorgung
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MVF 03/22
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„Wir gehen offensiv mit den uns zur Verfügung stehenden Daten um“
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„Ich freue mich sehr, dass der abschließende Evaluationsbericht ein so positives Gesamtfazit zieht und empfiehlt, den Innovationsfonds dauerhaft als Förderinstrument beizubehalten.“ Das erklärte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), anlässlich der Veröffentlichung des abschließenden Berichts der Prognos AG über die wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt hatte. Der Abschlussbericht, der die Jahre 2019 bis 2021 beleuchtet, bestätigt nach Meinung Heckens die Pläne der Koalitionsparteien, den bislang bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren.
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MVF 03/22
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Cloud-Services – Telemonitoring – Datenschutz
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Im Unterschied zu DiGA und Videosprechstunde fordert das Telemonitoring eine asynchrone Kommunikation und eine Verteilung von Aufgaben zwischen Patienten, TMZ, PBA und Dienstleistern. Genau dafür sind Cloud-Dienste prädestiniert. Ein lückenloses Telemonitoring erfordert die ständige Verfügbarkeit und blitzschnelle Skalierung, wie eigentlich nur Cloud-Dienste sie mit ihrer enormen Rechenleistung ermöglichen. In der Cloud wird außerdem ein höherer Schutz vor Hackerangriffen, Datenverlusten und Systemausfällen erreicht als beim Betrieb eines Rechners in der Arztpraxis. Es existieren bereits Hybrid-Cloud-Lösungen für das Telemonitoring, die die Anforderungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) erfüllen.
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MVF 03/22
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Starke Partner für „Wissenslandschaft VF“ gesucht
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Kommentar von Peter Stegmaier, Chefredakteur von „Monitor Versorgungsforschung"
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MVF 03/22
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Digitalisierungspotenziale in der Pflege
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Vier Millionen häuslich versorgte Pflegebedürftige haben zukünftig Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Während die ungedeckten Bedarfe in der Pflege allgemein groß sind, sind nicht alle pflegerischen Bereiche gleichermaßen für eine Digitalisierung geeignet. Wichtig ist die Integration in das gesamte pflegerische Ökosystem.
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MVF 03/22
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Impfen ist immer eine Investition in die Zukunft
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Nach dem letztjährigen MVF-Fachkongress „Impfstatus 2021 – Impfen bei Erwachsenen in Zeiten der Pandemie“ führt „Monitor Versorgungsforschung“ den thematischen Zyklus weiter. Erneut wurde diskutiert, was man besser machen könne, um die Impfquoten generell zu erhöhen. Ende April erörterten die Referent:innen und Teilnehmenden des Online-Fachkongresses „Impfstatus 2022 – Impfen in Zeiten der Pandemie“ mögliche Ansätze, diesmal ganz speziell bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit einem Blick auf die inzwischen fast eine halbe Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und auch Russland – die meisten von ihnen kleine Kinder und deren Mütter. Dazu Dr. med. Gunther Gosch, niedergelassener Kinder- und Jugendarzt (Kinderarztpraxis am Domplatz in Magdeburg) und Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und des Arbeitskreises Impfen Sachsen-Anhalt: „Die Diphtherie ist in Russland immer noch endemisch, darum wäre es durchaus möglich, dass diese impfpräventable Krankheit punktuell wieder eingeschleppt wird – bei Tetanus und Keuchhusten könnte es ähnlich sein.“ Ein Ansporn, die in Deutschland unzureichenden Impfquoten mit einem ganz anderen Blick zu sehen.
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MVF 03/22