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Deutsche Krebsgesellschaft bemängelt unklare und uneinheitliche Zugänge zur COVID-Impfung für Krebspatient*innen
Obwohl Krebspatient*innen und andere Betroffene mit einer chronischen Erkrankung gemäß der COVID19-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8.2.2021 das Recht auf einen bevorzugten Zugang zu einer Impfung gegen SARS-CoV-2 haben, sind die Zugangsregelungen für die Betroffenen auf Länderebene weitgehend unklar. „In einigen Bundesländern steht die erste Impfwelle der über 80-Jährigen und des medizinischen Personals kurz vor Zielerreichung oder ist abgeschlossen. Jetzt geht es darum, in der zweiten Impfwelle chronisch Kranke mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID19-Verlauf rasch durch eine Impfung zu schützen“, kommentiert Professor Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), den aktuellen Stand der COVID19-Impfung.
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VdK fordert klares Gesamt-Konzept für Impfung und Schnelltests von der Bundesregierung
Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung anlässlich des Corona-Gipfels am Mittwoch, 3. März 2021, auf, das Chaos bei der Impfung und den Tests endlich zu beenden. Im VdK melden sich immer mehr Mitglieder, die chronisch krank oder behindert sind und sich impfen lassen möchten, aber verzweifelt auf einen Termin und die Impfung warten. Der VdK kritisiert, dass die Bundesregierung das Verfahren den Bundesländern und den Landräten überlässt: Diese sind offensichtlich heillos damit überfordert, die Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen ausfindig zu machen.
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DDG plädiert für ein DMP Adipositas als Teil der Nationalen Diabetesstrategie (NDS)
Sowohl Übergewicht und Adipositas als auch die Zahl der Neuerkrankungen mit einem Diabetes mellitus Typ 2 nehmen in Deutschland seit Jahren kontinuierlich zu. Dass diese Entwicklungen parallel verlaufen, ist kein Zufall, denn Adipositas ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für diesen Diabetestyp. Welche Maßnahmen auch von politischer Seite ergriffen werden müssen, um die Volkskrankheit Adipositas – und damit auch den Diabetes – zurückzudrängen, diskutierten Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) auf der Jahrespressekonferenz.
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DGG veröffentlicht „COVID-19 im Alter – Die geriatrische Perspektive“
Hochbetagten gilt mitten in der Pandemie die besondere Aufmerksamkeit der Gesellschaft. Sie gilt es zu schützen. Sie gilt es zuerst zu impfen. Denn schließlich betreffen schwer verlaufende COVID-19-Erkrankungen vorwiegend die ältere Bevölkerung. So lag die Mortalität der hospitalisierten über 80-Jährigen international in der ersten Welle der Pandemie bei bis zu 54 Prozent. Heute sterben im Vergleich zu den ersten Daten zwar nur noch 13,4 Prozent der erkrankten über 80-Jährigen, doch die Sterblichkeit in dieser Bevölkerungsgruppe ist noch immer sehr hoch. „Ein Blick auf diese Erkrankung aus geriatrischer Perspektive ist damit zwingend erforderlich,“ sagt Professor Rainer Wirth, President-elect der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und Direktor der Klinik für Altersmedizin und Frührehabilitation im Marien Hospital Herne.
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Schmerzmediziner fordern strukturelle Veränderungen und angemessene Honorierung
Zum Abschluss des Deutschen Schmerz- und Palliativtages forderten die Tagungspräsident*innen Dr. Johannes Horlemann und Dr. Silvia Maurer, die schmerzmedizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern – durch strukturelle Veränderungen und durch eine angemessene Honorierung auch der sprechenden Medizin. Unterstützung für ihre Forderungen bekamen die Schmerzmediziner von Vertretern aus Politik und Krankenkassen. Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag fand in diesem Jahr zum zweiten Mal online statt und erreichte mit knapp 4.000 Teilnehmer*innen einen Besucherrekord.
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Das Sicherheitskomitee der EMA setzt die Untersuchung des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca und thromboembolischer Ereignisse fort
Mehrere Behörden, die für nationale Impfkampagnen in EU-Ländern zuständig sind, haben die Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca vorübergehend unterbrochen. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme in Anbetracht ihrer jeweiligen nationalen Situation, während die EMA eine Reihe von Ereignissen von Blutgerinnseln bei Personen untersucht, die den Impfstoff erhalten haben.
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Reinhardt: "Wir brauchen Alternativen zum Dauerlockdown in Deutschland"
Zu den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
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Intensivmediziner begrüßen Lockdown-Beschlüsse
Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. (DGIIN) begrüßt die am 22.3.21 in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen zur Verlängerung des Lockdowns. Insbesondere den STOP-Lockdown über die Ostertage und die erweiterte Testung in den Schulen erachten die Experten der DGIIN als sinnvoll. Die Fachgesellschaft hatte in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass es weiterhin Maßnahmen brauche, die zur Kontaktreduzierung führten, damit ausreichend Kapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren COVID-19-Verläufen auf Intensivstationen bleiben.
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Haushaltseckpunkte der Bundesregierung ignorieren den steigenden Finanzbedarf der Kranken- und Pflegeversicherung
Zum Beschluss der Bundesregierung am 24.3.21 über die Eckwerte des Bundeshaushalts 2022 und der weiteren Finanzplanung erklärt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes:
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Report Einführung eines F-&E-Budgets bei den Krankenkassen sowie begleitende Health Impact Bonds*
Die Kosten in der Anlaufphase sind eine der größten Hürden für den Aufbau innovativer Versorgungsformen. Die damit verbundenen Risiken für die Beitragssatzstabilität können Krankenkassen von entsprechenden Investitionen abhalten. Deshalb hat der Gesetzgeber 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) die Einrichtung eines Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Von 2016 bis 2019 stehen jährlich 225 Mio. Euro für die Förderung innovativer Versorgungsformen und weitere 75 Mio. Euro jährlich für die Förderung der Versorgungsforschung zur Verfügung. Die Schaffung eines Fonds, der die Anschubkosten für innovative Versorgungsformen trägt, erscheint aufgrund der strukturellen Zwänge, vor die der Preiswettbewerb die Krankenkassen stellt, als sinnvoll. Diese Zwänge dürften auch dann nicht gegenstandslos werden, wenn es gelingt, durch mehr Qualitätstransparenz den Kassenwettbewerb stärker an Versorgungsaspekten auszurichten. Als problematisch könnte sich allerdings herausstellen, dass die Verteilung der Fördergelder wesentlich von den Selbstverwaltungsakteuren bestimmt wird, die sich sehr gut in den überkommenen Strukturen des deutschen Gesundheitswesens eingerichtet haben. In jedem Fall problematisch dürfte die Befristung auf drei Jahre sein. Es steht zu befürchten, dass sich der Innovationsfonds genauso als „one-hit-wonder“ entpuppen wird, wie auch die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung von 2004 bis 2008. Diese führte zu einem steilen Anstieg der Zahl der Integrationsverträge, der nach dem Auslaufen der Regelung aber keine relevante Fortsetzung mehr fand. Vor diesem Hintergrund halten wir als Anschlussmaßnahme die Schaffung eines eigenen, dauerhaften Forschungs- und Entwicklungs-Budgets zur Förderung von neuen Versorgungsformen für erforderlich. Ein solches Budget sollte für jede Krankenkasse existieren, damit die Entscheidungen, in welche innovativen Versorgungsstrukturen Finanzmittel fließen, im Wettbewerb erfolgen können.
Located in Abstracts Kurzfassungen 2017 MVF 02/17