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Gemeinsame Stellungnahme zum Ausbruch von Affenpocken in Deutschland
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Gemeinsame Stellungnahme der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften DAIG, DGI, DGPI und GfV, des Berufsverbands dagnä sowie des DZIF in Abstimmung mit der STIKO: Rasch steigende Zahlen an Infektionen durch das Affenpockenvirus sind auf mindestens vier Kontinenten zu verzeichnen. Um den Ausbruch zu begrenzen, ist rasches und konsequentes Handeln erforderlich. Besonders wichtig sind zunächst eine zielgruppenspezifische Aufklärung und Information („awareness“), Isolation von Infektionsfällen, die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Verdachtsfälle sowie Risikominimierung bei zwischenmenschlichen Kontakten. Es muss rasch evaluiert werden, ob und wie eine Impfung dazu beitragen kann, das Ausbruchsgeschehen zu begrenzen. Für potentiell schwere Krankheitsverläufe sollten zugelassene Therapeutika verfügbar gemacht werden.
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Affenpocken, Corona, Ebola & Co: WHO nutzt deutsche Lerntechnologie seit fünf Jahren
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Nur wenige Wochen nach dem auffällig verstärkten Auftreten von Affenpocken bei Menschen in mehreren Ländern der Erde hat die Weltgesundheitsorganisation bereits auf ihrer Lernplattform openWHO aktuelle Onlinekurse zu der seltenen Viruserkrankung veröffentlicht. Darauf macht das deutsche Hasso-Plattner-Institut (HPI) aufmerksam, das die WHO-Lernplattform technisch betreut. Dort erfahren Interessierte nun in zwei Kursen in englischer und französischer Sprache kostenlos das Wichtigste über Vorbeugung, Früherkennung, Ansteckungswege, Symptome und Bekämpfung. Kurz nach Bekanntgabe durch die Genfer Weltgesundheitsorganisation am 24. Mai haben sich weltweit bereits mehr als 46.000 Personen für die beiden Affenpocken-Kurse angemeldet.
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Schlafmedizin: Untersuchungen zur Schlafapnoe jetzt auch beim Internisten ohne Schwerpunkt möglich
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Die Schlafapnoe gehört zu den häufigsten Schlafstörungen in Deutschland. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes lassen sich mehr als 90.000 Menschen pro Jahr deswegen untersuchen. Um festzustellen, ob jemand unter Atemaussetzern im Schlaf leidet, analysieren Ärzt:innen im Rahmen einer sogenannten Polygraphie das Schlafverhalten der Betroffenen. Diese Untersuchung kann ambulant mithilfe eines mobilen Messgerätes durchgeführt werden. Seit dem 1. April 2022 können auch Internist:innen ohne Schwerpunkt die Erlaubnis zum Durchführen dieser Untersuchung erhalten. Auf Betreiben der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung angepasst.
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Sirana Pharma schließt eine Kooperation mit Pfizer
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Sirana Pharma GmbH, ein Biotechnologieunternehmen mit Fokus auf der Entwicklung innovativer und wirksamer Therapien von Muskel- und Knochenerkrankungen mit ungedecktem medizinischem Bedarf, gab heute eine Forschungskooperation mit Pfizer Inc. bekannt, um ein potenzielles, neuartiges Behandlungskonzept für eine seltene Knochenkrankheit zu identifizieren und zu validieren. Die Zusammenarbeit wird Siranas proprietären, zielgerichteten microRNA (miRNA)-Ansatz nutzen, der auf eine substanzielle Regeneration von erkranktem Muskel- und Knochengewebe abzielt.
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DDG fordert Zusammenführung der bundesweiten DMP-Diabetes-Daten
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Wirkung und Sicherheit eines einzelnen Medikaments können recht gut in klinischen Studien untersucht werden. Nahezu unmöglich ist es dagegen, die facettenreiche Behandlung chronischer Erkrankungen, wie die des Diabetes mellitus, unter kontrollierten oder gar doppelblinden Studien zu evaluieren. Zu vielfältig sind die Voraussetzungen, die die Erkrankten mit sich bringen, und zu komplex ist die Therapie, die sich aus vielen, zum Teil nicht-medikamentösen Interventionen zusammensetzt. Im Rahmen einer Studie können diese nur schwer voneinander getrennt betrachtet werden. Umso wichtiger wäre es, die umfangreichen, im Behandlungsalltag ohnehin anfallenden Daten, aus den Disease-Management-Programmen (DMP) zusammenzuführen und auszuwerten.
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Welche langfristigen Folgen hat eine Coronainfektion auf den Krankenstand der Beschäftigten in Deutschland?
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Welche langfristigen Folgen hat eine Coronainfektion auf den Krankenstand der Beschäftigten in Deutschland? Eine aktuelle Studie der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt: Von den TK-versicherten Erwerbstätigen, die im Jahr 2020 eine COVID-19-Diagnose mit Virusnachweis (PCR-Test) erhalten haben, war im Jahr 2021 knapp ein Prozent mit der Diagnose Long-COVID* krankgeschrieben. Damit sorgt Long-COVID insgesamt betrachtet bei den Erwerbstätigen bisher zwar nur für einen relativ geringen Anteil am Gesamtkrankenstand – die Betroffenen sind jedoch vergleichsweise lange Zeit krankgeschrieben, im Durchschnitt 105 Tage.
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Geringer Zusatznutzen für Remdesivir bei noch nicht sauerstoffpflichtigen COVID-19-Patient:innen mit erhöhtem Risiko
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Den Wirkstoff Remdesivir hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für ein weiteres Anwendungsgebiet auf seinen Zusatznutzen hin bewertet: Bei erwachsenen COVID-19-Erkrankten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, die aber noch keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen, sah der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Eine geringere Gesamthospitalisierung der sehr vulnerablen Patientengruppe gab am Ende den Ausschlag für diese Einstufung.
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Mehr Kaiserschnittgeburten seit Corona
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Seit Beginn der Coronapandemie kommen wieder mehr Babys per Kaiserschnitt auf die Welt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse (TK). So kam 2021 fast jedes dritte Baby auf dem OP-Tisch zur Welt (29,4 Prozent). 2019 hatte die Kaiserschnittrate noch bei 27,9 Prozent gelegen, 2020 bei 28,2 Prozent. Damit ist die Kaiserschnittrate das zweite Jahr in Folge gestiegen. Der TK-Auswertung liegen alle abgerechneten Geburten von TK-Versicherten im Zeitraum von 2019 bis 2021 zugrunde.
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G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest
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Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser. Damit diese besonders schwierigen und planbaren Eingriffe auch nur an entsprechenden Standorten vorgenommen werden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16.12.21 Fallzahlen als sogenannte Mindestmengen fest: für Brustkrebs-Operationen gilt künftig eine Mindestmenge von 100, für Lungenkrebs-Operationen von 75 pro Jahr und Krankenhausstandort.
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Rechtsgrundlage zu vernetzten Hilfen für schwer psychisch Erkrankte in Kraft
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Ein neu konzipiertes Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung soll insbesondere die Versorgung von schwer psychisch Erkrankten, die einen komplexen ärztlichen und therapeutischen Behandlungsbedarf haben, verbessern. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung der hierfür vorgesehenen berufsgruppenübergreifenden Netzverbünde liegen jetzt vor: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in der die inhaltlichen und organisatorischen Details des neuen Hilfsangebots geregelt sind, ist am 18. Dezember 2021 in Kraft getreten.
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