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GKR ist ein Problemfall für die klinischen Krebsregister

07.12.2020 09:00
Das im Auftrag des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vom Prognos-Institut erstellte Gutachten zum „Stand der klinischen Krebsregistrierung zum 31.12.2019“ erntet Kritik. „Das Gutachten beruht ausschließlich auf Angaben aus den Erfüllungsberichten der Krebsregister, die von den jeweiligen Landeskrankenkassen zur Verfügung gestellt wurden. Externe Experten wurden bei der Evaluation der Daten nicht hinzugezogen und auch die klinischen Krebsregister selbst, wie in der Vergangenheit üblich, wurden nicht gehört“, rügt Prof. Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT). Es sei fraglich, ob die Kassen angesichts ihres unmittelbaren Interessenkonflikts die notwendige Unabhängigkeit für die Bewertung der Leistungen der Klinischen Krebsregister besäßen.

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>> Hintergrund des im August vorgestellten Gutachtens und der zu diesem geäußerten Kritik ist, dass bereits Ende 2020 die vom Gesetzgeber vorgegebene Nachbesserungsfrist für den Aufbau der klinischen Krebsregister abläuft. Mit ernsten Konsequenzen, denn nach Ablauf dieser Frist dürfen Krankenkassen nur noch jene klinischen Krebsregister fördern, die vollumfänglich arbeitsfähig sind und alle 43 Förderkriterien erfüllen. Das Prognos-Gutachten kam jedoch zu dem traurigen Ergebnis, dass dies nur knapp die Hälfte der klinischen Krebsregister in Deutschland zum Ende des Jahres 2020 schaffen.
Aus den Detailanalysen des Gutachtens geht nach Angaben der ADT jedoch hervor, dass die Basiskriterien Ende 2020 von allen 15 Registern erfüllt würden, ebenso wie alle Kriterien zum Betrieb, zum Output und zu den Rahmenkriterien. „Die jetzt etablierten klinischen Krebsregister stehen in der Erreichung der Förderkriterien sehr gut da und verdienen Respekt für diese Aufbauleistung“, sagt dazu die ADT-Vorsitzende Klinkhammer-Schalke. Ebenso erläutert sie, dass dem im Gutachten deutlich gewordenen Nachholbedarf einzelner Register bei den Kriterien zur Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Datensätze sowie zur Datennutzung und -qualität ein strukturelles Problem zugrunde liege, das „politisch gelöst“ werden muss, wie Klinkhammer-Schalke fordert. Dies werde auch in einer Presseer-
klärung des GKV Spitzenverbandes selbst hervorgehoben, in der dessen Vorsitzende, Dr. Doris Pfeiffer, zwar einräumt, dass Krebsregister eine „wertvolle Hilfe für die Medizin“ seien und „einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Krebs“ leisten würden, doch „es viele Bundesländer auch nach sieben Jahren noch nicht geschafft“ hätten, voll arbeitsfähige klinische Krebsregister aufzubauen. Nun müssten, so Pfeiffer weiter, „Länder und Register jetzt sehr schnell ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, um die Förderkriterien bis Ende 2020 sicherzustellen“. Als Beispiel führt sie an, dass in einigen Bundesländern erst die (bevölkerungsbezogenen) epidemiologischen Krebsregister arbeitsfähig gemacht werden müssen, damit die (behandlungsbezogenen) klinischen Krebsregister dort überhaupt funktionieren können. Damit meint Pfeiffer ganz explizit das gemeinsame epidemiologische Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen, das eben nicht alle erforderlichen Daten für die klinischen Krebsregister zur Verfügung stellt.
Betroffen davon ist alleine die Datenqualität aller ostdeutschen Krebsregister. Dennoch konnten zum Stichtag der Untersuchung, das ist der 31.12.2019, vier der klinischen Register alle geforderten Förderkriterien erfüllen. Diese Vier kommen allerdings alle aus den alten Bundesländern, nämlich aus Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Nur noch wenige nicht erfüllte Förderkriterien gibt es zudem bei den Registern aus Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Krebsregister aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind laut Prognos-Gutachten hingegen am weitesten von der Erfüllung aller 43 Förderkriterien entfernt. Mit dem Ende der Nachbesserungsfrist zum 31.12.2020 wird aber nach Einschätzung der für die Prüfung zuständigen Krankenkassen für acht klinische Krebsregister eine vollumfängliche Erfüllung der 43 Förderkriterien erwartet.
Die Gründe für die Nichterfüllung von Förderkriterien sowie die „unterschiedliche Entwicklung der Zielerreichung“ in den klinischen Krebsregistern sind nach Aussagen des Gutachtens vielfältig und meist von „spezifischen Kontextfaktoren“ abhängig.
Dazu gehört das von Pfeiffer bereits genannte Gemeinsame (epidemiologische) Krebsregister (GKR) in Berlin, das von Prognos als die „häufigste Ursache für die Nichterfüllung von Förderkriterien“ bei allen ostdeutschen klinischen Krebsregistern genannt wird, da diese „beim Nachweis der Fördervoraussetzung auf Berechnungen und Erfassungen des GKR“ angewiesen seien.
Doch das Berliner GKR ist nicht alleine an allem schuld. Übergreifend sei, so Prognos, im Zeitverlauf „eine hohe Varianz in der Erfüllung der Förderkriterien“ durch die Krebsregister festzustellen. Während zwischen den Jahren 2017 und 2018 bei den meisten Krebsregistern (13) relativ große Sprünge beim Erfüllungsgrad zu beobachten gewesen seien, hätte sich der Erfüllungsgrad zwischen 2018 und 2019 weniger dynamisch entwickelt.
Das liegt vermutlich auch darin begründet, dass eben viel getan ist, ein Rest jedoch von der Nichtlieferung des GKR abhängt. So zeigt eine Übersicht über die Förderkriterien, die voraussichtlich bis zum 31.12.2020 nicht vollständig erfüllt werden, dass immerhin fünf der neun aufgeführten Förderkritieren in Abhängigkeit von Datenlieferungen des GKR stehen.
Die ADT-Vorsitzende Klinkhammer-Schalke fordert daher: „Verbesserungen können nicht allein in der Verantwortung der klinischen Krebsregister liegen, sondern sollten unter Einbeziehung der klinisch tätigen Ärzte, externer Experten, und mit Unterstützung der Landesregierungen, Datenschützer und Krankenkassen geschehen.“ <<

Ausgabe 06 / 2020

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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