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„Grundsätzlich keine belastbaren Nutzenbelege“

04.06.2018 14:00
Replik von Univ.-Prof. Dr. Norbert Schmacke, Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen (Abteilung 1 Versorgungsforschung) zum Statement „Der Andere könnte auch Recht haben“ von Univ.-Prof. Dr. med. Peter F. Matthiessen (Vorsitzender des Sprecherkreises des Dialogforums Pluralismus in der Medizin) in MVF 03/18

>> Der Text von Herrn Prof. Matthiessen u.a. behauptet, in der Schweiz sei Homöopathie nicht nur durch eine Volksabstimmung, sondern auch nach einer doppelten wissenschaftlichen Evaluation in den Leistungskatalog der Krankenkassen eingeführt worden. Letzteres ist definitiv falsch. Die ersten Evaluationen hatten dem Tenor internationaler Reviews folgend gezeigt, dass es grundsätzlich keine belastbaren Nutzenbelege für die Homöopathie gibt. Die dennoch später erfolgte Einführung der Homöopathie sollte ursprünglich mit der Auflage einer erneuten Begleitevaluation versehen werden. Eine neue Regierung hat dies dann ersatzlos gestrichen. Dr. Martin Frei-Erb, Direktor des Berner Instituts für Komplementärmedizin IKOM, hatte mir auf Anfrage zu diesen auf den ersten Blick kompliziert wirkenden Vorgängen bereits 2014 folgendes erläutert: „Dank politischer Lobbyarbeit ist diese Evaluation nun gestrichen worden. Den zuständigen Behörden konnte aufgezeigt werden, dass eine neue (dritte!) Evaluation dieser Methoden als Ganzes nicht lösungsorientiert ist, sondern zu neuen Unklarheiten und Auseinandersetzungen führen wird“ (nachzulesen in „Der Glaube an die Globuli“, suhrkamp 2015). Nur ein politischer Wechsel im zuständigen Bundesrat hatte mithin dafür gesorgt, dass die Homöopathie-Lobbyisten sich am Ende (stolz) durchsetzen konnten.
Die Chronologie dieser gesundheitspolitisch hoch interessanten Vorgänge hat Simon Hehli jüngst in der NZZ noch einmal dargelegt (https://www.nzz.ch/schweiz/homoeopathie-schweiz-als-eldorado-fuer-globuli-fans-ld.1387741). Ich empfehle diesen Artikel allen, damit nicht der Eindruck aufkommt, es ginge um Haarspalterei. <<

Ausgabe 04 / 2018

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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