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Sehr heterogenes Bild der Ergebnis-Translation

07.08.2021 09:35
177 Förderprojekte im Bereich der Neuen Versorgungsformen gibt es aktuell (Stand: 7. Juli 2021) im Innovationsfonds. Davon sind 6 beendet, bei 34 weiteren wird ein Evaluations- und Ergebnisbericht erstellt. Ähnlich sieht es im Bereich der Versorgungsforschung aus. Von den insgesamt 261 geförderten Projekten sind inzwischen 29 beendet, bei 52 weiteren wird ein Ergebnisbericht erstellt. Auch liegen bereits die ersten Beschlussberichte zur Überführung in die Regelversorgung vor. Wie diese ausfielen, das gibt die inzwischen installierte relationale Datenbank des Innovationsausschusses jedoch nicht so ohne weiteres her. Da bleibt vorerst nur: Viele PDF-Dokumente öffnen, studieren und versuchen, die wichtigen Inhalte zu extrahieren.

http://doi.org/10.24945/MVF.04.21.1866-0533.2327

PDF

>> Den Projekten der Neuen Versorgungsformen (NVF) und der Versorgungsforschung (VF) gemein ist, dass die vom G-BA gefassten Beschlüsse zur Überführung in die Regelversorgung recht heterogen ausfallen. Von den 6 derzeit beendeten NVF-Projekten sollen nach Willen des G-BA zwei (LandRettung, Telenotarzt Bayern) eindeutig in die Regelversorgung überführt werden, bei zwei weiteren (RESIST, Telnet@NRW) gab es ein „Ja, aber“. Bei zwei weiteren (IpKiSuN, ViDiK) wird dies angelehnt. Bei den VF-Projekten werden nur rund 50%   zur Überführung in Regelversorgung oder zumindest zur weiteren Überprüfung empfohlen.
Einige Entscheidungen werden delegiert
So wird die letztliche Entscheidung im Fall von Telnet@NRW an die Gesundheitsministerien der Länder übertragen. Dies jeweils mit diversen Bitten; zum Beispiel jene, ob die im Projekt gezeigten Ansätze der neuen Versorgungsform sinnvoll in Vertragsvereinbarungen umgesetzt werden können oder eine Adaption des Modellvorhabens in den Bereichen Intensivmedizin und Infektiologie im jeweiligen Bundesland für die Weiterentwicklung der Versorgung zielführend ist. Bei TELnet@NRW werden zudem die im Projekt erzielten Erkenntnisse an den G-BA-Unterausschuss Bedarfsplanung weitergeleitet, der die Erkenntnisse des Projekts „zeitnah im Rahmen seiner Zuständigkeit“ prüfen soll. Auch der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden „um weitere Prüfung einer möglichen Verwendung“ ersucht, zudem sollen der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) prüfen, „inwieweit infektiologische und intensivmedizinische Telekonsilien zwischen Krankenhäusern in den bestehenden Entgeltkatalogen bzw. Vergütungsstrukturen adäquat berücksichtigt werden bzw. integriert werden können“.
Diese diversen Bitten verwundern, wenn man den von Prof. Dr. med. Gernot Marx (Uniklinik RWTH Aachen) erstellten Ergebnisbericht durchliest, in dem steht: „TELnet@NRW schafft eine deutliche Steigerung der Behandlungsqualität. In 50% (2/4) der in der ambulanten Teilstudie operationalisierbaren primären Endpunkte bewirkt die telemedizinische Intervention eine statistisch signifikante Verbesserung der Behandlungsqualität. Lassen sich im stationären Bereich 7 primäre Endpunkte operationalisieren, wird hier in allen Endpunkten (3/3), die der Intervention unmittelbar zugänglich sind, eine Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht. Zusätzlich wird die leitlinienkonforme Therapie der Sepsis um deutlich mehr als 100% gesteigert und die Sepsisletalität um 13% gesenkt.“ Und im dazu gehörenden Evaluationsbericht von Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) ist unter dem Punkt „Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Evaluators“ zu lesen: „Mit dem Projekt TELnet@NRW wurde in großem Rahmen ein digital gestütztes Gesundheits-netzwerk implementiert und erprobt. Dabei ist es gelungen, insgesamt 95 niedergelassene Ärzte im ambulanten Sektor sowie 17 angeschlossene Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung durch Telekonsile und -visiten im Regelbetrieb mit infektiologischer und intensiv-medizinischer Expertise zu versorgen. Dies führte nachweislich zu einer Verbesserung der zuvor festgelegten Qualitätsparameter gemäß den Choosing-Wisely-Empfehlungen der DGI sowie weiterer sekundärer Endpunkte. Die hohen Einschluss- und Nutzungszahlen im Rahmen der Projektphase, insbesondere aber auch die Ergebnisse der durchgeführten Akzeptanzanalyse verdeutlichen darüber hinaus die hohe Akzeptanz der behandelnden Ärzte wie auch der Patienten gegenüber der neuen telemedizinisch unterstützten Versorgungsform.“
Das alles erkennt der G-BA in einem Beschluss durchaus an, der zwar eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung ausspricht, die letztliche Entscheidung darüber aber dem jeweiligen Bundesland überträgt. So gesteht der Bundesausschuss zu, dass „insgesamt die Projektergebnisse darauf hindeuten, dass die intersektoralen telemedizinischen Anwendungen sowie die eingesetzten teleintensivmedizinischen Leistungen das Potenzial aufweisen, einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen sektorenübergreifenden Versorgung zu leisten“. Doch sollen, so der Beschlusstext weiter, „vor dem Hintergrund, dass das Konsortium die Erprobung des etablierten Qualitätsnetzwerks mit telemedizinischen Anwendungen auf Basis eines Modellvorhabens nach §§ 63 und 64 SGB V für Nordrhein-Westfalen bereits vereinbart hat und durch finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen in Form des Virtuellen Krankenhauses NRW gGmbH aktuell fortführt, die Projektergebnisse an die Gesundheitsministerien der Länder weitergeleitet werden, mit der Bitte um Prüfung, ob eine Adaption des Modellvorhabens in den Bereichen Intensivmedizin und Infektiologie im jeweiligen Bundesland für die Weiterentwicklung der Versorgung zielführend ist“.
Das sieht Barbara Steffens, bis 2017 Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und seitdem Leiterin der TK-Landesvertretung NRW, etwas eindeutiger: „TELnet@NRW hat gezeigt, wie neue Kooperationsformen vor allem innerhalb des stationären Sektors, aber auch zwischen ambulantem und stationärem Bereich im Gesundheitswesen heute funktionieren können – digital und sicher. Es ist ein transferierbares Konzept, das auch für andere Gebiete der Spitzenmedizin zum Einsatz kommen kann und wird.“
Beim Projekt RESIST hingegen wurden die Ergebnisse an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, an die kassenärztlichen Vereinigungen sowie deren Spitzenverbände weitergeleitet. Diese sollen nun – basierend auf den Erkenntnissen des Projekts – prüfen, ob „Ansätze der neuen Versorgungsform sinnvoll in Vertragsvereinbarungen umgesetzt werden können“. Doch seien zur Beurteilung der Gesamteffekte sowie der Wirkmechanismen der durchgeführten NVF weitere Forschungsergebnisse erforderlich, die die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse untermauern. Weitere Forschungserkenntnisse zur Reduktion nicht-notwendiger Antibiotika-Verordnungen werde das Projekt „ARena – Antibiotika-Resistenzentwicklung nachhaltig abwenden“ zeitnah liefern, dessen Abschlussbericht gerade von Prof. Dr. med. Dipl.-Soz. Joachim Szecsenyi (aQua-Institut) erstellt wird. Die hier gezeigten Ergebnisse sollten dann ebenfalls in ihre Prüfung miteinbezogen werden.
Wie und in welcher Form die Synthese der Erkenntnisse erfolgen soll, lässt der G-BA offen – doch auf Basis der vorliegenden Datenbank werden das wohl wieder nur einzelne PDFs sein. Erschwerend kommt hinzu, dass weder Evaluations- noch Ergebnisberichte einer einheitlichen (und bisher nicht vorgegebenen) Form oder Struktur folgen, die eine Vergleichbarkeit der wichtigsten Ergebnisse auf einer durch eine agile Datenbank durchaus darstellbare Metaebene erleichtern würde. Auch ist der Umfang der Berichte höchst unterschiedlich: bei den Neuen Versorgungsformen von 27 im Minimum bis 878 im Maximum; bei Versorgungsforschung reicht die Range von 19 bis 605 Seiten. <<.

 

 

Zitationshinweis:
Stegmaier, P.: „Sehr heterogenes Bild der Ergebnis-Translation“, in „Monitor Versorgungsforschung“ (04/21), S. 24-27. http://doi.org/10.24945/MVF.04.21.1866-0533.2327

Ausgabe 04 / 2021

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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