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OA MVF 04/11: „Veränderungen mit Augenmaß“

02.10.2012 17:30
„Es ist richtig, bei der Reform der medizinischen Versorgung deutlich zu machen, dass im Mittelpunkt der Versorgung niemand anderes als die Bürgerinnen und Bürger steht“, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) zum vorliegenden Referentenentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) des Bundesgesundheitsministeriums. Daher begrüße die Gesellschaft überwiegend den Entwurf. Neben dieser positiven Reaktion stellte die DGIV jedoch auch Nachbesserungsbedarf fest. Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer, Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie und Sportmedizin und seit November 2010 Vorsitzender des Vorstandes der DGIV, stand „Monitor Versorgungsforschung“ Rede und Antwort.

>> Herr Professor Spitzer, die DGIV begreift die „Integrierte Versorgung“ als ein gesundheitspolitisches Prinzip, das in allen Bereichen der medizinischen Versorgung und Pflege durchgesetzt werden soll. Im aktuellen Gesetzentwurf fehlen jedoch laut DGIV Antworten auf wichtige Fragen der derzeitigen Versorgung. Auf welche Punkte bezieht sich die Kritik?
Wir haben uns in unserer Stellungnahme bemüht, unter anderem auch auf Problemfelder hinzuweisen, die bisher im Vorfeld des Referentenentwurfes aus unserer Sicht zu kurz gekommen sind. Dazu gehört zum Beispiel die Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“ bei der Gestaltung des Katalogs zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung oder die unbefriedigende, diffuse Rechtslage auf dem Gebiet der Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten, die vielfach auch als Honorarärzte bezeichnet werden. Darüber hinaus haben wir auch zum Ausdruck gebracht, dass die Selektivversorgung und insbesondere die Integrierte Versorgung gemäß §§ 140a ff. SGB V im Gesetzentwurf zu kurz gekommen ist.

„Medizinische wie pflegerische Leistungen sind objektiv messbar – dieser Erkenntnis darf man sich nicht mehr verschließen.“

Wie sollte Ihrer Ansicht nach die Zukunft der selektiven Versorgungsformen aussehen?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist derzeit mit einem umfangreichen Gutachten zum „Wettbewerb an den Schnittstellen der Gesundheitsversorgung“ beauftragt. Mit der Vorlage des Gutachtens wird für Dezember dieses Jahres gerechnet. Man darf sich von dieser Arbeit wichtige Erkenntnisse, auch für die Weiterentwicklung der selektiven Versorgungsformen, vor allem der Integrierten Versorgung, erwarten. Dennoch sollte die Bundesregierung die Chancen, die das Versorgungsstrukturgesetz auch für die Weiterentwicklung der Selektivversorgung bietet, nicht ungenutzt lassen. Das hieße, ein bereits mit großem Aufwand bereitetes Feld nicht weiter im erforderlichen Maße zu bestellen.

...

Herr Professor Spitzer, vielen Dank für das Gespräch.

Das Gespräch führte MVF-Herausgeber Prof. Dr. Reinhold Roski

Open Access-PDF zum Zitieren (Zitationshinweis: Roski, R.: „Veränderungen mit Augenmaß“. In: "Monitor Versorgungsforschung" (MVF) 04/11, S. 6 ff.)

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Ausgabe 04 / 2011

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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