„Wenn Rabattverträge weiterhin so intensiv genutzt werden wie zur Zeit, führt das zu einer großen Verunsicherung bei den Patienten und gefährdet die Compliance.“
Seit November 2009 ist der CSU-Gesundheitsexperte Wolfgang Zöller als Patientenbeauftragter der Bundesregierung im Amt. Der Nachfolger von der SPD-Politikerin Helga Kühn-Mengel brachte Einiges an Erfahrung mit: Als CSUAbgeordneter im Bundestag hat er sich seit 1990 auf die Gesundheitspolitik spezialisiert. Von 1994 bis 2005 war Zöller gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, lange Jahre gehörte er dem Gesundheitsausschuss des Bundestages an. Zuletzt vertrat der Gesundheitspolitiker in der zwölfköpfigen Arbeitsgruppe Gesundheit die Christsozialen bei den Koalitionsverhandlungen.
„Ich möchte darauf hinwirken, dass solche Annahmen und Berechnungen durch Versorgungsforschung genau belegt werden, und dass wir das Gesundheitssystem nicht noch komplizierter machen, als es schon ist.“
In seinem neuen Amt will Zöller durch das geplante Patientenrechtegesetz der Zersplitterung des Patientenrechts entgegenwirken. Gegen Ende des Jahres soll ein entsprechendes Diskussionspapier vorliegen.
Summary
Höhere Zwangsrabatte für Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen wären kontraproduktiv und paradox
Bei Rabattverträgen sollte nicht nur der Preis, sondern auch die komplette Versorgung des Patienten betrachtet werden
Wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Arzneimitteln nicht stimmt, sollten die Preise sinken, doch wenn ein Medikament z. B. weniger Nebenwirkungen hat, wird dies die Kasse auch bezahlen. Bei der Nutzenbewertung sollte die individuelle Patientenerfahrung vom IQWiG stärker berücksichtigt werden
Hausarztverträge sind derzeit reine „Machtverträge“
Alle Daten, die dem Patienten nützen, sollten mit Einverständnis des Patienten gespeichert und genutzt werden können
von: Prof. Dr. Reinhold Roski und Peter Stegmaier
Wolfgang Zöller
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Open Access-PDF zum Zitieren (Zitationshinweis: Roski, R., Stegmaier, P.: Mehr Mut, mehr Moral und mehr Vertrauen" (MVF) 05/10, S. xx ff.
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