„Erhebliche Effizienz- und Effektivitätsreserven“
>> Sehr geehrter Herr Professor Wille, wie waren die Reaktionen bisher auf ihr Sondergutachten?
Das Gutachten stieß insbesondere in der Fachpresse auf ein erfreuliches Interesse und auch überwiegend auf positive Resonanz. Dies gilt auch für die mir bisher zugegangenen Stellungnahmen aus Fachkreisen, die u.a. die Ausführungen zu den instrumentalen Funktionen des Wettbewerbs, zur Nutzerkompetenz und zur integrierten Versorgung betreffen.
Im Gutachten geht es um die Schnittstelle zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor. Warum war dieses Thema jetzt „dran“?
Es handelt sich um ein Sondergutachten, d.h. das Thema wurde dem Rat vom damaligen Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vorgegeben. Das Thema kann insofern eine hohe Aktualität und Relevanz beanspruchen, als die Schnittstelle zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor erhebliche Effizienz- und Effektivitätsreserven birgt und vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts künftig noch an Bedeutung gewinnt. Es gilt hier u.a., mit Hilfe einer funktionsgerechten wettbewerblichen Rahmenordnung das vorhandene Substitutionspotential zwischen stationärer und ambulanter Behandlung auszuschöpfen.
Um selektive Vertragsformen auszuweiten, empfiehlt der Rat den Abbau von innovationshemmenden Einschränkungen der Vertragsfreiheit, die Erweiterung selektiver Vertragsoptionen sowie eine stärkere Förderung der evaluativen Versorgungsforschung. Wie soll das geschehen?
Zu den Einschränkungen der Vertragsfreiheit und innovationshemmenden Regulierungen gehören der Zwang zum Angebot einer hausarztzentrierten Versorgung und das Postulat der Beitragssatzstabilität
Ausführliches Interview: siehe Archiv, MVF 04/12 (Zugang nur für Abonnenten)