„Häusliche Gewalt“: Eltern stechen Kind 17.000 Mal
>> Das kontinuierliche Glukosemonitoring (CGM) ist hierzulande bisher nicht erstattungsfähig – somit entscheidet jede Krankenkasse nach Einzelfalllage. Der G-BA hat am 23. November letzten Jahres das IQWiG beauftragt, das am 18. April dieses Jahres einen vorläufigen Berichtsplan zur „Kontinuierlichen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten“ veröffentlicht hat, der nach einer Anhörung am 9. Juli am 20. Oktober finalisiert wurde.
Der ist nun Basis einer im ersten Quartal 2014 erscheinenden, vorläufigen Bewertung, die dann erneut zur Anhörung gestellt wird. Danach erst – im 3. Quartal nächstes Jahres – wird der G-BA über die Erstattungsfähigkeit entscheiden.
Vielleicht wird dann das Martyrium der Familie Abel, die auf Einladung des Unternehmens Medtronic zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Wie viel Technologie darf es sein in der Diabetestherapie? – Mehr Patientenautonomie mit CGM?“ verdeutlichten, was es heißt, gleich zwei kleine Kinder mit Typ 1-Diabetes in der Familie zu haben. Seit Jahren haben weder Mutter noch Vater, noch die zwei Kinder durchgeschlafen. Alle zwei Stunden muss der Blutzucker gemessen werden, indem die Eltern ihren Kinder mit einer Minilancette in eine Fingerkuppe stechen, einen Bluttropfen auf ein Messstäbchen aufbringen, den Messvorgang starten und dann die entsprechend nötige Menge Insulin in der Pumpe programmieren. Eine Arbeit, die ein im Unterhautfettgewebe vom Patienten selbständig platzierter Glukosesensor erledigen könnte, der so fortlaufend den Glukosespiegel im Abstand von wenigen Minuten misst, die dann auf dem Display der Insulinpumpe angezeigt werden, die regelmäßig Insulin abgibt und bei drohender Unterzuckerung, vor der Betroffene, vor allem aber bei Kindern, deren Eltern eine tiefsitzende Angst haben, zeitlich begrenzt ganz abschalten kann – denn Krämpfe, Koma oder gar Tod können ab 2, sicher bei mehr als 4 Stunden Unterzucker die Folge sein. So aber stechen die Eltern ihre beiden Kinder weiter, seitdem Diabetes Typ 1 bei ihnen diagnostiziert wurde bereits mehr als 17.000 mal, davon 13.000 Mal nachts. Bis der G-BA dann endlich entscheidet, kommen sicher noch einige tausend kleine Stiche hinzu, die die kleinen Fingerkuppen immer ein wenig mehr vernarben. Oder gar noch einige hunderttausend Mal, falls der Bundesausschuss die Erstattungsfähigkeit nicht anerkennen sollte. Denn die Krankenkasse der Familie Abel, eine kleinere BKK, erstattet die sensorunterstützte Pumpentherapie nicht.
...
Ausführlicher Bericht: siehe Archiv, MVF 06/13 (Zugang nur für Abonnenten)