In Zukunft stärkerer Fokus auf Lebensqualität
> Die Diskussion um den Aufruf der Bestandsmarktprodukte wurde bei der Thieme-Veranstaltung aktueller denn je, da die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit genau zu dem Thema bekannt wurden. Wurde Anfang November noch verkündet, der Bestandsmarktaufruf von für die Versorgung bedeutsamen Arzneimitteln werde beendet – dies ist die eine Variante die der einschlägige § 35a Abs. 6 SGB V vorsieht. Der Wettbewerbsaufruf sollte aber noch wie vor Bestand haben. Inzwischen haben sich die Verhandlungsführer dieser Arbeitsgruppe aber darauf verständigt, den gesamten Bestandsmarktaufruf zu beenden.
Josef Hecken machte deutlich, dass er den Teilnehmern kein Geheimnis verrate, wenn er das Ergebnis der Koalitionäre als nicht bedrückend, sondern vielmehr als „erfreuliches Ergebnis“ sehe, „weil es dem entspricht, was ich eigentlich schon seit einem halben Jahr landauf und landab sage“. Diese Meinung vertrete er keineswegs, um Herrn Fahrenkamp vom BPI oder Frau Fischer vom vfa irgendwelche Geschenke zu machen. Er sehe vielmehr rechtliche Probleme beim Bestandsmarktaufruf. Und er habe auch „extrem negative Auswirkungen auf die Versorgungsrealität in der Bundesrepublik“ befürchtet.
Dazu käme eine zweite Frage bei seinen Überlegungen ins Spiel – nämlich die Frage nach dem Bewertungsverfahren. „Wie kann es nach den Kriterien heutiger Evidenzmaßstäbe möglich sein, einen
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Ausführlicher Bericht: siehe Archiv, MVF 06/13 (Zugang nur für Abonnenten)