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>>Bereits Anfang 2009, also nicht einmal zwei Jahre nach „Scharfschaltung“ der Rabattverträge durch das GKV-WSG, war von den ambulant abgerechneten GKV-Rezepten nahezu jedes zweite Arzneimittel (47,8 Prozent) rabattiert. Der Anteil rabattierter Generika betrug sogar 70,7 Prozent. Die Situation scheint sich auch vier Jahre später nicht maßgeblich geändert zu haben: Im Mai 2013 lag die Rabattquote über alle abgerechneten Rezepte bei 49,1 Prozent, für Generika bei 66,3 Prozent (Quelle: NVI-KT, INSIGHT Health). Eine Betrachtung der verschiedenen Marktsegmente zeigt jedoch signifikante Veränderungen, wie zum Beispiel die rückgängige Entwicklung im Monat Mai 2013 (vgl. Abb. 1). Diese ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass Rabattverträge, die nicht nach Maßgabe des Vergaberechts abgeschlossen wurden, mit Ablauf des 30. April 2013 unwirksam sind (vgl. § 130a (8), Satz 8 SGB V).
Rabattvertragsentwicklung nach Marktsegmenten
Da die Entwicklung der Rabattverträge je nach Patentstatus unterschiedlich verläuft, werden die einzelnen Segmente näher betrachtet.
ALTORIGINALE: Erstanbieterprodukte, deren Patent abgelaufen ist und die im generischen Wettbewerb stehen, werden auch als Altoriginale bezeichnet. Der Anteil rabattierter Altoriginale hat sich von 13,9 Prozent im Januar 2009 zwischenzeitlich mehr als verdoppelt (Juli 2012: 29,1 Prozent). Im Mai 2013 lag die Rabattquote allerdings nur noch bei 16,4 Prozent und damit sechs Prozentpunkte unterhalb des Wertes vom Vormonat. Dies ist die Folge einer Reihe von Vertragskündigungen zum Ende des Monats April 2013 aufgrund der Neuerungen durch die 16. AMG-Novelle.
PATENTGESCHÜTZTE ARZNEIMITTEL: Lag die Rabattquote bei patentgeschützten Präparaten Anfang 2009 noch bei
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Ausführlicher Report: siehe Archiv, MVF 04/13 (Zugang nur für Abonnenten)