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Diskurs um die Schattenseiten der Preisfindung

28.05.2013 10:30
Auf dem 4. Diskussionsforum „Market Access & Health Economics“ des Thieme Verlags – in Medienkooperation mit dem MVF-Schwestermedium „MA&HP“ – bot eine Reihe von Referenten eine Dokumentation dessen, was das AMNOG-Verfahren in realiter darstellt – das sich allerdings aus der jeweiligen Sicht höchst unterschiedlich präsentiert. Ein Höhepunkt waren nach den Vorträgen von Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, und Dr. Antje Haas, der Leiterin Abteilung Arznei- und Heilmittel des GKV-Spitzenverbands, die Vorträge von Prof. Dr. Dieter Cassel, Emeritus für Wirtschaftspolitik, Gesundheitsökonom und Beauftragter für Internationale Programme der Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen, und Dr. jur. Manfred Zipperer, dem unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle nach § 130 b Abs. 5 SGB V. Letztere Beide bat „Monitor Versorgungsforschung“ um ein gemeinsames Interview, da in ihren Vorträgen allerlei Punkte aufzuarbeiten waren.

> Sehr geehrter Herr Prof. Cassel, welche Frage hätten Sie denn nach Ihrem Vortrag gerne Herrn Zipperer gestellt?
Cassel: Herr Zipperer hat verdeutlicht, dass er sich mit seiner
Schiedsstelle als Mediator versteht und dieses Wollen in seinen Schiedssprüchen zum Ausdruck komme. Wenn ich mir meine Zahlen ansehe, erkennt man, dass die Schiedssprüche in den Erstattungsbeträgen doch sehr dicht bei den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands, nicht aber bei denen der Pharmaindustrie liegen. Herr Zipperer, wie können Sie das erklären? Oder: Ist das Ihr Verständnis eines Mediators?
Zipperer: Hier muss man zwei Dinge unterscheiden. Zum einen: Wenn das Arzneimittel keinen Zusatznutzen hat, bin ich an eine Obergrenze gebunden. Das heißt nichts anderes, als dass die Schiedsstelle beim Preis keinen Spielraum hat. Da nun eine ganze Reihe von Arzneimitteln keinen Zusatznutzen bekommen hat, spielt dieser Punkt eine nicht unbeachtliche Rolle.

Sicher liegt der Fall bei Arzneimitteln mit anerkanntem
Zusatznutzen anders.
Zipperer: Genau. Hier spielt es eine Rolle, welchen Wert, Rang und Gewicht der Gemeinsame Bundesausschuss dem Zusatznutzen gegeben hat. Ein „beträchtlich“ hat natürlich eine ganz andere Bedeutung als „gering“.

Können Sie das an einem realen Fall verdeutlichen?
Zipperer: Ich nehme den Fall Sativex mit einem geringen Zusatznutzen: Hier lag die Schiedsstelle mit ihrer
Entscheidung ganz nahe an den Preisvorstellungen des GKV-Spitzenverbandes. Auch haben die Ausführungen des hinzu gezogenen Patientenvertreters eine gewichtige Rolle gespielt. Dessen Ausführungen haben uns so beeindruckt, dass wir der Meinung waren, das Gewicht des Zusatznutzens, den wir in seiner Einstufung ja nicht verändern können, monetär anreichern oder verbessern zu müssen.

Wie kommt es, dass die geschiedsten Preise, wie Prof. Cassel ebenfalls aufgezeigt hat, so oft weit unterhalb des Durchschnittspreises des europäischen Preiskorbes liegen? Man könnte doch annehmen, dass dieses Preisniveau quasi den unteren Boden abbilden sollte.
Zipperer: Das ist mir schon bewusst. Nun


...

Ausführliches Interview: siehe Archiv, MVF 06/13 (Zugang nur für Abonnenten)

Ausgabe 06 / 2013

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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