„Ich wäre für ein Bestandsmarkt-Moratorium“
>> Wird das so einfach funktionieren mit dieser etwaigen Neuauflage des Preismoratoriums?
Na eben nicht. Oder anders herum: Es wäre viel einfacher möglich gewesen, wenn dieses Thema in der letzten Legislaturperiode abgearbeitet worden wäre. So aber ergeben sich unter Umständen Probleme, die aus dem Verfassungsrecht resultieren.
Immer dann, wenn ein Gesetz versucht, in die Vergangenheit zurück zu greifen, gibt es fast automatisch Probleme.
Exakt. Das beginnt schon beim Thema Preismoratorium, das auf der Basis der Preise von 2009 prolongiert werden soll, wofür dann sozusagen im Gegengeschäft der Bestandsmarkt ad acta gelegt würde. Hierbei ist zuerst mal nicht klar, was unter dem Bestandsmarkt genau verstanden wird. Heißt das, dass, wenn über den Bestandsmarkt gesprochen wird, der gesamte Bestandsmarkt – also Alternative 1 und 2 – ad acta gelegt wird oder handelt es sich nur um Alternative 1?
Herr Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, sprach auf dem Thieme-Kongress „Market Access & Health Economics 2013“ –
übrigens in Medienpartnerschaft mit dem MVF-Schwestermedium „Market Access & Health Policy“ veranstaltet – davon, dass künftig nur mehr der wettbewerbs-getriggerte Bestandsmarkt aufgerufen werde, falls es dazu eine neue Rechtsgrundlage geben sollte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich im Dezember bildende Regierung noch dieses Jahr ein Vorschaltgesetz erarbeiten und durchbekommen wird, was nun einmal die Folge hat, dass ein solches Gesetz wahrscheinlich erst am 1. April 2014 in Kraft treten kann. Nun laufen aber laut gültiger Gesetzeslage das Preismoratorium und der Zwangsrabatt zum Ende des Jahres 2013 aus.
Richtig.
Wenn aber nun die Regierung mit keinem entsprechenden Gesetz in diesem Jahr tätig wird, gilt der Vertrauensschutz der Industrie eben dahingehend, dass das Preismoratorium und
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Ausführliches Interview: siehe Archiv, MVF 06/13 (Zugang nur für Abonnenten)