„Die von uns erwartete Festlegung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren kann nicht geliefert werden“
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war die von der Politik geforderte Steigerung der Transparenz über die Qualität in der stationären und ambulanten Versorgung. Qualitätsergebnisse sollen künftig auch bei der Krankenhausplanung berücksichtigt und mit finanziellen Anreizen belohnt werden. Zahlreiche Referenten setzten sich mit den möglichen Effekten auseinander, denn sobald Qualitätsergebnisse finanzierungsrelevant werden, haben sie Einfluss auf Versorgungsstrukturen.
Doch recht schnell wurde klar, dass der Begriff Qualität zwar zentral, wichtig und von allen konsentiert ist, doch die nötige Definitionsarbeit dessen, was unter Qualität im Gesundheitswesen zu verstehen ist, und vor allem, ob und wie Qualität und mühsam erarbeitete Qualitätsindikatoren überhaupt sinnvoll in der Bedarfsplanung einzusetzen sind, noch aussteht.
Zum einen lobte Gröhe zwar die Arbeit des G-BA bei den diversen Qualitäts-Offensiven wie der Hygienequalität zur Vermeidung nosokomialer Infektionen, der Weiterentwickung der G-BA-Richtlinie zur Qualitätssicherung bei der Dialyse oder der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene. Doch mahnte er andererseits an, dass der Bundes-ausschuss auch weiterkommen müsse in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Gröhe: “Hier gilt es vor allem auch noch einige technische Hürden zu nehmen, um die Behandlungsqualität über die Grenzen der stationären und ambulanten Versorgung hinweg betrachten zu können. ...
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