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ASV: „Ein wahrer Flickenteppich“

28.05.2013 10:30
Seit wenigen Wochen können sich Ärzte und Krankenhäuser nach § 116b SGB V an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, beteiligen. Dafür müssen sie sich in ihren jeweiligen Bundesländern bei den eigens dafür eingerichteten Erweiterten Landesausschüssen bewerben. Doch sind die neu gebildeten Erweiterten Landesausschüsse bereits aus Know-how-, aber auch Manpowergesichtspunkten ausreichend aufgestellt? Die Frage lässt sich so einfach nicht beantworten, denn eine Übersicht fehlte bisher. Krankenhäuser oder Ärzte, die sich für die ASV bewerben wollen, mussten erst einmal selbst nachforschen, wo und wie sie das tun können; was umso beschwerlicher wird, wenn sie an der Grenze von KV-Bezirken versorgen. Darum sorgt der Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. (BV ASV) in Kooperation mit „Monitor Versorgungsforschung“ (MVF) an dieser Stelle für Transparenz. „Monitor Versorgungsforschung“ sprach dazu mit dem Vorstand des Bundesverbandes ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V., Dr. Axel Munte.

> Herr Dr. Munte, sind die neu gebildeten Erweiterten Landesausschüsse aus Know-how-, aber auch Manpowergesichtspunkten jetzt, erst einige Wochen nach dem Start bereits ausreichend aufgestellt?
Das ist sehr schwer zu beantworten, aber persönlich habe ich noch Zweifel daran. Nach unseren Informationen wurden viele Erweiterte Landesausschüsse erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 konstituiert. Aus meiner Erfahrung als KV-Vorstand weiß ich, dass die ersten Sitzungen solcher Gremien geprägt sind von formalen Punkten, zum Beispiel der Festlegung der Geschäftsordnung, und nicht von inhaltlicher Arbeit. Hinzu kommt, dass die Erweiterten Landesausschüsse per se keine eigenen Ressourcen haben, sondern in der Regel darauf angewiesen sind, dass die darin vertretenen Organisationen (KV, Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaft) qualifiziertes Personal abstellen. Insgesamt fürchte ich, dass die meisten Erweiterten Landesausschüsse noch Schwierigkeiten haben mit einer größeren Menge an Teilnahmeanzeigen zurecht zu kommen, wie sie in der ASV-Indikation der gastrointestinalen Tumoren zu erwarten ist.

In der Umfrage, die Ihr Verband gemeinsam mit „Monitor Versorgungsforschung“ durchgeführt hat, zeigt sich ein sehr divergentes Bild, wie in den verschiedenen Bundesländern, eigentlich KV-Bezirken, der § 116b SGB V (ASV) umgesetzt wird. Welche Probleme wird es für Ärzte aber auch Krankenhäuser bringen, dass jeder KV-Bezirk sein eigenes Procedere hat?
Unsere gemeinsame Umfrage zeigt

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