Steigende Marktkonzentration? Ja ... und nein
http://doi.org/10.24945/MVF.01.14.1866-0533.1928
>> Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz können Krankenkassen seit dem 1. April 2007 die Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten im rezeptpflichtigen Generikamarkt über Rabattverträge steuern. Grundlage für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den pharmazeutischen Unternehmen ist der § 130a Abs. 8 SGB V. Dabei kommt es kontinuierlich zu Anpassungen der bestehenden Regelungen, denn nicht zuletzt ist die adäquate Arzneimittelversorgung der 69,9 Mio. GKV-Versicherten von einer reibungslosen Umsetzung der Rabattverträge abhängig.
Auf Seiten der Kassen und pharmazeutischen Unternehmer führte die 2012 vom Gesetzgeber beschlossene 16. AMG-Novelle zu wesentlichen Neuerungen. Damit müssen alle Rabattverträge ab Mai 2013 öffentlich ausgeschrieben und bestehende Portfolioverträge beendet werden. Da für zahlreiche Wirkstoffe neue Rabattpartner gefunden werden müssen, stieg die Anzahl an Ausschreibungen von 28 im Jahr 2012 auf insgesamt 63 im Folgejahr (Quelle: Tender Datenbank, INSIGHT Health).
Zitationshinweis: 10.24945/MVF.01.14.1866-0533.1928
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