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Modell einer prävalenzadjustierten Bedarfsplanung

29.11.2016 14:00
Die psychotherapeutische Versorgung ist in Deutschland im Vergleich zu vielen Nachbarländern gut. So konzentriert sich das psychotherapeutische Angebot in Österreich oder Großbritannien weitgehend auf die großen Städte und muss in vielen europäischen Ländern aus eigener Tasche bezahlt werden (Bühring). Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind allerdings auch in Deutschland ein Problem (BPtK); und die Hälfte der Psychotherapeuten praktiziert in Großstädten, wo aber nur ein Viertel der Bevölkerung lebt. Um dieser Situation zu begegnen, hat der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) von 2015 den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Bedarfsplanung zu überarbeiten. Bis zum 1. Januar 2017 soll eine bedarfsgerechtere Versorgung ermöglicht werden – insbesondere in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung. Hierzu hat der Gesetzgeber dem G-BA konkrete Vorgaben gemacht: Er soll unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer kleinräumigeren Planung die Verhältniszahlen überprüfen und hierbei die demografische Entwicklung und die Morbiditäts- und Sozialstruktur berücksichtigen.

>> In einer von der Bertelsmann Stiftung und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam in Auftrag gegebenen Studie hat das IGES Institut untersucht, wie sich die verschiedenen Maßnahmen auf die regionale Verteilung der Psychotherapeutensitze auswirken und welche Indikatoren für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung relevant sind. Dazu wurden von Prof. Dr. Frank Jacobi (Psychologische Hochschule Berlin) auch epidemiologische Daten aus dem „Modul zur Psychischen Gesundheit“ der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ des Robert Koch-Instituts (RKI) ausgewertet, um auf Basis der regionalen Verbreitung psychischer Störungen Anhaltspunkte für eine bedarfsgerechtere Planung von Psychotherapeutensitzen zu erhalten (Kasten rechts unten).

Instrumente der Bedarfsplanung

In einem ersten Abschnitt der Studie wurden die Effekte von Modifikationen innerhalb der bestehenden Bedarfsplanung untersucht, die bereits von unterschiedlichen Akteuren in der Diskussion eingebracht wurden:
1. Gesetzgeber: Kleinräumige Bedarfsplanung (nicht auf Kreis-, sondern auf Gemeindeebene)
2. BPtK: Verschiebung des Stichtages für die Bedarfsplanung auf den 31.12.2004 in Verbindung mit der Eingrenzung der Berechnungsgrundlage für die bedarfsgerechte Gesamtzahl der Psychotherapeuten auf Westdeutschland
3. Bertelsmann Stiftung: Einführung einer bundeseinheitlichen Verhältniszahl (statt regionstypenspezifischer Verhältniszahlen)

Würde man den zweiten Vorschlag umsetzen, könnte mit knapp 6.000 Psychotherapeutensitzen mehr geplant werden als in der derzeit geltenden Bedarfsplanung. Im Vergleich zum Status quo würde die Zahl der überversorgten Kreise (Versorgungsgrad: 140 Prozent und mehr) von derzeit gut 4.400 auf ca. 1.200 Sitze sinken. An der regional unausgewogenen Verteilung der Psychotherapeutensitze würden diese Maßnahmen jedoch nichts ändern. Im Gegenteil: verglichen mit der aktuellen Bedarfsplanung würden sich noch mehr Psychotherapeuten in den Großstädten konzentrieren (s. Abb. 1 Zeile 4.).
Das Gleiche gilt auch für die nach VSG zu prüfende kleinräumige Bedarfsplanung. Derzeit werden Psychotherapeutensitze auf Kreisebene geplant. Erfolgte die Planung wie bei den Hausärzten auf Gemeindeebene, würde dies an der regionalen Ungleichverteilung nichts ändern (s. Abb. 1 Zeile 5.). Das liegt vor allem daran, dass in der aktuellen Bedarfsplanung für Fachärzte je nach Regionstyp (z. B. Großstadt oder ländlicher Raum) unterschiedliche Verhältniszahlen gelten: Danach ist ein
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