Der Expertenbeirat hat sich konstituiert
>> Die Berufung des zehnköpfigen Expertenbeirats, dessen Empfehlungen vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen sind, erfolgte auf Grundlage eines Vorschlagsverfahrens, in dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens (so auch das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung) einschließlich diverser Wissenschaftsverbände eingebunden hatte. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt:
• sektorenübergreifend ausgerichtete und umfassende Expertise zu Strukturen und besonderen Versorgungsmodellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
• ausgewiesene wissenschaftlich-methodische Expertise: Kri-
terien der evidenz-basierten Medizin, Erfahrung in der Durchführung von Studien oder wissenschaftlicher Leitlinienarbeit
• Erfahrung bei der Bewertung von Fördervorhaben bzw. Projektanträgen
• vertiefte Kenntnisse der Versorgungspraxis in der Gesetzlichen Krankenversicherung
• ausgewiesene Expertise in der Versorgungsforschung
„Mit Unterstützung der berufenen Experten sind wir nun in der Lage, die Beratungen der Förderbekanntmachungen umgehend aufzunehmen und hier zügig zu Ergebnissen zu kommen“, erklärte dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses. <<