Hohe Verbesserungspotenziale für den M-RSA
>> Das erste Sondergutachten mit seinen inklusiv Anhängen und Literatur mehr als 700 Seiten wird nun in den kommenden drei Wochen finalisiert. Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse bedankte sich der Präsident des BVA, Frank Plate, bei den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates und erklärte: „Ich bin dankbar, dass sich der Wissenschaftliche Beirat als fachkundiges und unabhängiges Gremium so intensiv mit der Evaluation des RSA und den Folgen möglicher Veränderungen im RSA beschäftigt hat. Nun gilt es auf Basis der Ergebnisse des Sondergutachtens den als ein lernendes System konstruierten RSA, sorgsam und vernünftig weiterzuentwickeln. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die meisten Anpassungen des Verteilungsmechanismus nur auf Grundlage rechtlicher Änderungen vorgenommen werden können.“ Doch schon jetzt arbeiten die Mitarbeiter des BVA als auch die im Beirat tätigen Wissenschaftler am zweiten Gutachten, das bis zum 30. April 2018 vorliegen und das die regionalen Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs zu untersuchen hat.
Erst wenn dieses Gutachten vorliegt, ergibt sich ein Gesamtbild, wie eine mögliche Weiterentwicklung des M-RSA aussehen könnte. Denn die bereits im eben vorgestellten Sondergutachten (das der BVA-Beirat übrigens im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ohne Extravergütung erstellt hat) diskutierten, bisher im M-RSA nicht berücksichtigten, qualitativen Instrumente wie eine Regionalkomponente oder aber regional differenzierte Zusatzbeiträge können nach Meinung von Prof. Dr. Jürgen Wasem, dem Vorsitzenden des BVA-Beirats, durchaus in der Lage sein, einige der im ersten Gutachten aufgenommenen Empfehlungen - wie beispielsweise eine veränderte Berücksichtigung des EMG-Merkmals (Erwerbsminderungsgruppen) zu beeinflussen. Nicht aber die Kern-Aussagen des Gutachtens, die hohe Verbesserungspotenziale für den schon jetzt „leistungsfähigen“ (Wasem) M-RSA hätten.
Das ist zum einen die grundlegende Empfehlung, das von der bisherigen Begrenzung auf 80 Auswahlkrankheiten (Krankheiten) auf ein Vollmodell umgeschwenkt werden solle, weil dann deutliche Potenziale zur Verbesserung der Zielgenauigkeit auf allen drei im M-RSA-wichtigen Ebenen (Individuen, Versichertengruppen, Krankenkassen) möglich wären. Ein Vollmodell wäre auch deshalb sinnvoll, weil dann auch die Verwendung von Pharmakostengruppen (ähnlich des holländischen RSA) sinnhaft wäre. Desweiteren sollten die ambulanten Diagnosen beibehalten werden, weil deren Wegfall nicht nur zu einer deutlichen Verschlechterung der statistischen Gütemaße des Regressionsmodells führen, sondern auch unerwünschte Anreize zur Risikoselektion (Überdeckung Gesunder, Unterdeckung Kranker) zunehmen würden. Ebenso regt der Rat ein einheitliches Aufsichtshandeln in Bund und Ländern an, zudem solle der M-RSA künftig keine Behandlungsform mehr bevorzugen oder benachteiligen: Aus diesem Grund schlägt der Rat die Streichung der DMP-Pauschale vor, da dies eine unsystematische Förderung eines speziellen Formats sei.
Während der AOK Bundesverband in dem Sondergutachten zum Morbi-RSA eine „gute Basis zur Weiterentwicklung“ sieht. Den Grund für die positive Meinung ist die Beschreibung eines Reformpfads, wie der Morbi-RSA noch zielgenauer gemacht und Anreize zur Benachteiligung bestimmter Versichertengruppen weiter abgebaut werden können. „Diesen Weg sollten die künftigen politischen Entscheidungsträger nun konsequent weitergehen“, betont der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
Kritik kommt hingegen von Peter Kaetsch, dem Vorstandsvorsitzenden der BIG direkt gesund und Sprecher der RSA Allianz. Aus seiner Sicht ist die rein wissenschaftliche Betrachtung des RSA wichtig, bedürfe aber mit Blick auf die anstehende Reform „zwingend der Berücksichtigung der ordnungspolitischen Dimension“. So würden unterschiedliche Deckungsquoten den Wettbewerb verzerrren, auch bleibe die Manipulationsanfälligkeit die Achillesferse des Morbi-RSA, ebenso müssten regionale Unterschiede der Versorgungsausgaben beachtet werden. Das Fazit von Kaetsch: „Das vorgestellte Gutachten, das erst nach vollständiger Vorlage unter wissenschaftlichen, aber auch unter Praxisgesichtspunkten bewertet werden kann, bietet erste Ansätze, wie die Politik eine Reform des Morbi-RSA gestalten könnte.“
Gleich eine Generalkritik kommt vom Verband der Ersatzkassen, für den das Sondergutachten keine Lösungen enthält, wie die finanzielle Benachteiligung der Ersatzkassen und ihrer Versicherten im Morbi-RSA kurzfristig beseitigt werden könne. „Stattdessen wird ein Krankheitsvollmodell vorgeschlagen, das bereits überdeck-te Kassen und Kassenarten weiter bevorteilt“, betont Ulrike Elsner, Vorsitzende des vdek. <<