Alle Beiträge in MVF im Überblick
Alle Artikel sind zudem "open access" verfügbar.
Theorie der Pfadabhängigkeit
Ausgabe 03 / 2022
Die Theorie der Pfadabhängigkeit (David 1985; Arthur 1994; Sydow et al. 2009) ist ein zentraler Ansatz, nicht zuletzt der Organisations- und Managementforschung, um die Rigidität von Organisationen, Technologien oder Systemen gegenüber Wandel zu erklären. Die Theorie geht davon aus, dass sich durch die Folgeentwicklungen nach kritischen, oft möglicherweise zunächst unbedeutend wirkenden Ereignissen der Entscheidungsspielraum von Akteuren sukzessive einschränkt. Selbstverstärkende Mechanismen führen dann zur Herausbildung eines Pfades, der schließlich in ein „Lock-in“ mündet. In diesem Zustand ist eine Abweichung vom Pfad nur noch sehr schwer möglich. Pfadbruchstrategien können allerdings in der Lage sein, die selbstverstärkenden Mechanismen außer Kraft zu setzen oder in eine neue Richtung zu lenken.
„Energetische Atmosphäre mit inspirierendem Austausch“
Ausgabe 03 / 2022
Der Lehrstuhl „Multimedikation und Versorgungsforschung“ am Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt ist der bisher einzige in Deutschland, der von einem Dienstleister gestiftet worden ist. Der viel zu früh verstorbene Stifter und Inhaber von Insight Health, Roland Lederer († 2019), hatte die feste Überzeugung, dass Daten an sich keinen großen Wert haben, sondern das, was man aus ihnen macht, den Wert darstellt. Mit der Bezeichnung des 2019 gegründeten Lehrstuhls „Multimedikation und Versorgungsforschung“ wurde ganz klar die Versorgungsforschung in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch neue Studien am Arbeitsbereich konzipiert: Diese zielen darauf ab, das Leben von Patient:innen mit Multimorbidität und Multimedikation zu erleichtern und Patientenpräferenzen zu berücksichtigen.
Templin: "Vom Pilotprojekt zum Vorzeigemodell“
Ausgabe 03 / 2022
In Anwesenheit von Michael Zaske, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, öffnete das Ambulant-Stationäre Zentrum (ASZ) am 30. März 2022 am Standort des Sana Krankenhauses in Templin offiziell seine Pforten. Der feierliche Akt kennzeichnete den Beginn einer neuen Ära regional gedachter, erprobter und mit vielen Partnern umgesetzter gesundheitlicher Versorgung, die im Rahmen des Innovationsfondsprojekts „IGiB – Strukturmigration im Mittelbereich Templin“ sowie mit Mitteln des Krankenhausstrukturfonds vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 aufgebaut und seit dem Juli 2021 mit Hilfe eines Konsortialvertrags zwischen den Sana Kliniken Berlin-Brandenburg, dem Ärztenetzwerk „Gesund in Templin“, der Stadt Templin und der KV Brandenburg weitergeführt wird. Fast zeitgleich wurde das Projekt zudem durch den beim G-BA angesiedelten Innovationsausschuss auch anderen Regionen Deutschlands in einer positiven Empfehlung zur Übernahme in die Regelversorgung ans Herz gelegt.
Hat die Pandemie zu einer (weiteren) Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Gesundheitsversorgung geführt?
Ausgabe 03 / 2022
Seitdem Formen vergüteter Krankenbehandlungen bekannt sind, gibt es auch Befürchtungen, dass Angehörige der Heilberufe ihren Patient:innen Versorgungsoptionen empfehlen, die nicht oder noch nicht erforderlich sind. Gesundheitspolitische Brisanz gewinnt diese Befürchtung im Hinblick auf eine gesetzliche Krankenversicherung, bei der die Kosten und Folgekosten für nicht oder aber noch nicht angezeigte Behandlungen von der Gesamtheit der Versicherten solidarisch finanziert werden (Breyer/Zweifel/Kifmann, 2013; Breyer/Buchholz, 2021). Bereits in den Jahren 2000/2001 führte der Sachverständigenrat in seinem Gutachten aus, dass eine Versorgung mit nicht-indizierten Leistungen oder aber mit Leistungen ohne hinreichend gesichertem Netto-Nutzen einer „medizinischen Überversorgung“ gleichkommt. Hingegen werden Leistungen mit nur geringem Nutzen, der die Kosten nicht (mehr) rechtfertigt oder aber in ineffizienter (also unwirtschaftlicher) Form erbracht wird, als eine „ökonomische Überversorgung“ klassifiziert (Sachverständigenrat 2000/2001). Auch diese Form der Fehlversorgung geht mit falsch gesetzten Anreizen einher, die sich in niedrigschwelligen Zugangsbedingungen manifestieren und damit zu Inanspruchnahme von nicht-angemessenen Versorgungsebenen führen können (John/Stillfried 2021).
Suizidprävention per App: Potenzial für die deutsche Versorgungslandschaft? – eine Übersichtsarbeit
Ausgabe 03 / 2022
Seit 2020 bieten digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA oder „Apps auf Rezept“) neue Perspektiven für das deutsche Gesundheitswesen. Im August 2021 waren bereits 20 DiGAs durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich geprüft und im Verzeichnis verschreibungsfähiger DiGAs gelistet. Diese können nun verordnet und damit von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Zehn Apps dienen der Prävention und Therapie psychischer Erkrankungen (insb. Panikstörungen und Depressionen). Jedoch findet sich darunter keine App zur Suizidprävention (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
Analyse der Therapie- und Kostenstrukturen bei Patienten mit DLBCL in der GKV
Ausgabe 03 / 2022
Die von den Immunzellen ausgehende bösartige Tumorerkrankung des diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms (DLBCL) gilt mit etwa 30 bis 58% als häufigstes Non-Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen (Tilly et. al 2015: S. 116). Mit einer Inzidenz im Zweijahreszeitraum von 3,8 Fällen pro 100.000 Einwohnern ist es die häufigste maligne Erkrankung des lymphatischen Systems in Europa (Sant et al. 2010: 3728). Die Inzidenz steigt mit zunehmendem Lebensalter an, bei einem Median von 70 Jahren (Morton et al. 2006: 265). Neben einer Vergrößerung der Lymphknoten kann auch die Milz betroffen sein. Lymphome haben häufig einen aggressiven Verlauf. Bleibt DLBCL unbehandelt, kann die Erkrankung zum Tod führen. Aufgrund einer hohen histologischen, klinischen und molekularen Variabilität fällt die mittlere Überlebensdauer sehr unterschiedlich aus. Die 5-Jahres-Überlebensraten werden mit 60-90% angegeben (Ärztezeitung 2021), wobei das Überleben insbesondere bei Nichtansprechen auf die 1L-Therapie schlechter ausfällt (AWMF online 2022). In der Therapie werden u.a. autologe oder allogene Stammzelltransplantationen (STZ) durchgeführt; die Ausgaben belaufen sich dabei zwischen 107.457 Euro bis 230.399 Euro je Patienten (Mayerhoff et al. 2019: 126). Nunmehr gibt es neu zugelassene Therapieoptionen in Deutschland, die den Erkrankten ein längeres Überleben ermöglichen sollen. Im August 2018 wurde in der Europäischen Union die Behandlungsmethode der CAR-T-Zelltherapie (Chimärer Antigenrezeptor an T-Zellen) nach 2L oder mehr Therapielinien zugelassen. Hierbei handelt es sich um eine Krebsimmuntherapie, die auf genetisch veränderten T-Zellen mit synthetischen antigenspezifischen Rezeptoren basiert (Srivastava/Riddell 2015: 494). Weiterhin werden, v.a. in der 1L und 2L, Immunchemotherapien oder klassische Chemotherapien, häufig in Form von komplexen Behandlungsschemata und teilweise in Kombination mit Rituximab (RTX), eingesetzt. Aufgrund dieser komplexen Behandlungsmöglichkeiten besteht ein Bedarf an wissenschaftlicher Evidenz zur Versorgung.
Implementierungsstand des Zweitmeinungsverfahrens in Hessen – I
Ausgabe 03 / 2022
Seitdem Formen vergüteter Krankenbehandlungen bekannt sind, gibt es auch Befürchtungen, dass Angehörige der Heilberufe ihren Patient:innen Versorgungsoptionen empfehlen, die nicht oder noch nicht erforderlich sind. Gesundheitspolitische Brisanz gewinnt diese Befürchtung im Hinblick auf eine gesetzliche Krankenversicherung, bei der die Kosten und Folgekosten für nicht oder aber noch nicht angezeigte Behandlungen von der Gesamtheit der Versicherten solidarisch finanziert werden (Breyer/Zweifel/Kifmann, 2013; Breyer/Buchholz, 2021). Bereits in den Jahren 2000/2001 führte der Sachverständigenrat in seinem Gutachten aus, dass eine Versorgung mit nicht-indizierten Leistungen oder aber mit Leistungen ohne hinreichend gesichertem Netto-Nutzen einer „medizinischen Überversorgung“ gleichkommt. Hingegen werden Leistungen mit nur geringem Nutzen, der die Kosten nicht (mehr) rechtfertigt oder aber in ineffizienter (also unwirtschaftlicher) Form erbracht wird, als eine „ökonomische Überversorgung“ klassifiziert (Sachverständigenrat 2000/2001). Auch diese Form der Fehlversorgung geht mit falsch gesetzten Anreizen einher, die sich in niedrigschwelligen Zugangsbedingungen manifestieren und damit zu Inanspruchnahme von nicht-angemessenen Versorgungsebenen führen können (John/Stillfried 2021).
Bei Dekonzentration kommen Mindestmengen unter Druck
Ausgabe 02 / 2022
Im April vergangenen Jahres legte das IGES Institut für den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) den Ergebnisbericht „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung – Bestandsaufnahme, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse“ – erstellt von Dr. Martin Albrecht, Dr. Stefan Loos und Sebastian Irps – vor. Die im September 2021 erschienene „Sektoruntersuchung Krankenhäuser“ des Bundeskartellamts beschäftigte sich an einer Stelle auch mit diesem Thema, kam aber zu teilweise konträren Schlussfolgerungen. Dies nahm Albrecht vor wenigen Wochen zum Anlass, beim Spreestadt Forum die beiden Positionen gegeneinanderzustellen. „Monitor Versorgungsforschung“ bat ihn im zweiten Titelinterview zur Qualitätsfrage im Krankenhaussektor in dieser Ausgabe um eine Einordnung.