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Satzung des Beirats von Monitor Versorgungsforschung

17.07.2017 15:50
Die Satzung des Beirats

§ 1 Aufgaben

Der Beirat soll den Herausgeber ehrenamtlich und in voller Unabhängigkeit in allen Fragen rund um die strukturelle und politische Weiterentwicklung der Versorgungsforschung beraten.

 

§ 2 Zusammensetzung

Der Beirat besteht aus Praktikern und Wissenschaftlern mit besonderer Fachkenntnis im Bereich der Versorgungsforschung

 

§ 3 Anzahl

Die Zahl der Mitglieder soll 60 nicht überschreiten.

 

§ 4 Berufung

Vorschläge können der Verlag, der Herausgeber oder Beiratsmitglieder bei der Chefredaktion einreichen. Die Mitglieder werden vom Herausgeber berufen.

 

§ 5 Abberufung

Der Herausgeber kann jederzeit Mitglieder abberufen. Doch auch die Mitglieder selbst können zu jeder Zeit ihre Entlassung beantragen.

 

§ 6 Stimmrechte

Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Herausgebers.

 

§ 7 Amtszeit

Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

§ 8 Beratungen des Beirats

Der Beirat tagt einmal pro Jahr. Falls ein Sitzungstermin aus Termingründen nicht zu Stande kommen sollte, wird telefonisch konferiert. Zu den Sitzungen können Fach-Gäste und Sachverständige eingeladen werden.

 

§ 9 Verschwiegenheit

Die Mitglieder haben über alle zur Verfügung gestellten Informationen und Fakten vollste Verschwiegenheit zu bewahren, ebenso alle Erkenntnisse vertraulich zu behandeln.

 

§ 10 Sekretariat / Unterstützung

Das Sekretariat wird vom Verlag geführt.

 

§ 11 Gültigkeit

Die Satzung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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