Chancen für die Versorgungsforschung
Beim größeren Teil des Innovationsfonds (225 Mio €/Jahr) kommt die Versorgungsforschung weniger eine gestaltende als mehr die wissenschaftliche, methodische und evaluative Funktion zu. Hier sind insbesondere die gesetzlichen Kassen in der Federführung.
Die verbleibenden 75 Mio €/Jahr sollen für Projekte der Versorgungsforschung verwendet werden. Weder eine wissenschaftliche Begutachtung der Anträge noch eine professionelle Projektbegleitung sind im Gesetz gefordert. Im Anhörungsverfahren wurde ein Expertenbeirat eingeführt, der die Projektanträge fachlich bewertet und den Innovationsausschuss berät.
In einer Delphi-Studie des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung (DNVF e.V.) wurden Qualitätskriterien für die Auswahl von Projekten aus dem Innovationsfonds ermittelt und publiziert. Bisher gibt es jedoch kein Bewerbungsverfahren und keine Ausschreibung. Es bleibt zu hoffen, dass die für 2016 eingestellten Mittel vergeben werden können – denn eine Übertragbarkeit in die Folgejahre ist derzeit nicht gesichert.
So ist der Innovationsfonds bisher vor allem ein Spiegel des deutschen Gesundheitssystems: den Beharrungskräften in der Selbstverwaltung steht eine zunehmend dynamische Versorgungsforschung gegenüber. Die Investition in eine patientenbezogene, translationale, problemlösungsorientierte Versorgungsforschung wird die Entwicklung eines rationalen, evidenzbasierten modernen Versorgungssystems erheblich fördern.