Thema 1: „Diabetisches Fußsyndrom“ (DFS)
Der AOK Nordost fiel bei der Kontrolle der Zielerreichungsgrade des kasseneigenen DMP Diabetes auf, dass die hier festgelegte, einmal jährliche Fußuntersuchung nicht lückenlos bei allen Diabetikern durchgeführt wurde, bei der Feststellung eines auffälligen Fußstatus nicht immer eine Überweisung oder eine zu späte Überweisung zu einem Spezialisten erfolgte, die Mit- und Weiterbehandlung des auffälligen Fußes erst stark zeitverzögert eingeleitet wurde und es zu Amputationen kam, obwohl in den DMP-Dokumentationen stetig nur niedrige Schweregrade angegeben waren. Dies nahm die „Gesundheitskasse“ bereits 2011 zum Anlass, mit besonders zur Versorgung von DFS-Patienten qualifizierten Ärzten einen Vertrag nach § 73c SGB V zu schließen, welcher die diabetologisch qualifizierte ambulante Versorgung der Versicherten mit DFS verbessern soll. Die ersten Auswertungen des DFS-Vertrags (siehe MVF 03/2016 9. Jahrgang 06.06.2016) zeigen, dass die AOK Nordost das selbstgesetzte Ziel, bei ihren Versicherten mit einem Diabetischen Fußsyndrom Amputationen zu reduzieren, erfüllen konnte. Anhand einer Eigen-Analyse konnte gezeigt werden, dass im Beobachtungszeitraum die Amputationen in der Interventionsgruppe (IG) im Vergleich zur Kontrollgrupppe (KG) um 16 % vermindert werden konnten, was für die betroffenen Patienten einen erheblichen Lebensqualitätsgewinn darstellt.
Weniger Kosten, mehr Lebensqualität
Durch die Verringerung der Amputationsrate entwickelten sich auch die Kosten für Krankenhausaufenthalte mit Amputationen in der IG deutlich günstiger als in der KG. Alleine durch die vermiedenen Amputationen mussten kassenseitig in der IG 507.521,36 Euro weniger für Amputationen ausgegeben werden als in der KG, was die extrabudgetäre Vergütung für die behandelnden Ärzte (426.775,00 Euro) aufwog. Aus diesen ersten Evaluationsergebnissen kann die Hypothese abgeleitet werden, dass anfängliche Mehrausgaben für Leistungen bei der Behandlung des diabetischen Fußes (extrabudgetäre Vergütung, Schuhversorgung, KH-Aufenthalte wegen Diabetes mit vielen Prozeduren zur Gefäßdiagnostik und Fußpflege) zu einer nachhaltig besseren Entwicklung des Krankheitsbildes beitragen. Deutlich weniger Amputationen und damit die Erfüllung eines wichtigen Detailziels der Saint-Vincent-Deklaration sind mit Hilfe eines solchen Vertrags möglich. Jedoch: Warum bisher nur bei Versicherten der AOK Nordost.