G-BA-Vorsitzender würdigt die Verdienste der ausscheidenden Unparteiischen
„Mit Ende dieser Amtsperiode scheiden die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder Dr. Harald Deisler und Dr. Regina Klakow-Franck zum 30. Juni 2018 aus. Auch im Namen der Trägerverbände und der Patientenvertretung danke ich ihnen sehr herzlich für die hervorragende Arbeit, die sie in ihrer Amtszeit geleistet haben. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das Leistungsgeschehen in den Bereichen Methodenbewertung, psychotherapeutische und zahnärztliche Versorgung sowie Qualitätssicherung, ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme entscheidend weiterentwickelt werden konnte. Als Prozessverantwortliche und Vorsitzende der entsprechenden Unterausschüsse haben Dr. Deisler und Dr. Klakow-Franck die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Amtszeit verbessert und ausgebaut. Meilensteine wurden erreicht bei der Umsetzung erweiterter und komplexerer Verfahren der Methodenbewertung, der Strukturreform der Psychotherapie und der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ebenso wie bei der sektoralen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, der Ausgestaltung des neuen Versorgungsbereichs ASV, der Aktualisierung bestehender und der Auswahl weiterer strukturierter Behandlungsprogramme für chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten.
Weiterhin gilt unser Dank den zum Ende der Amtsperiode ebenfalls ausscheidenden ehrenamtlichen stellvertretenden unparteiischen Mitgliedern, Prof. Dr. Dr. Rainer Pitschas, Prof. Dr. Norbert Schmacke, Dr. Margita Bert und Dr. Johannes Vöcking, die ebenfalls mit hervorragendem Sachverstand und Engagement zu der eindrucksvollen Bilanz der dritten Amtsperiode beigetragen haben, die wir heute vorweisen können.
In 134 Sitzungen des Plenums, die in 680Sitzungen der Unterausschüsse vorbereitet wurden, konnte der G-BA in den vergangenen sechs Jahren 1690 Beschlüsse fassen. Und der diesjährige Bericht des G-BA gegenüber dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zeigt erneut, dass lediglich bei einem Prozent der Beratungsgegenstände die gesetzliche Frist nicht gehalten werden konnte – vor dem Hintergrund der Dauerdiskussion um angeblich zu langwierige Beratungszeiten im G-BA ein bemerkenswertes Ergebnis. All dies konnte nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Beteiligten und insbesondere der Unparteiischen gelingen und ist ein Beleg dafür, dass die gemeinsame Selbstverwaltung ihre stetig wachsenden Aufgaben zuverlässig erfüllt.“