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Neuordnung des Arzneimittelmarktes: Markt, ja aber …

02.06.2010 15:55
BPI zur Reform des Arzneimittelmarktes

Im Diskussionsentwurf zur Reform des Arzneimittelmarktes wechseln sich Licht und Schatten ab. Insbesondere die vorgesehene zentrale Verhandlung mit dem Spitzenverband Bund in einer Monopolstellung widerspricht dem Wettbewerbsgedanken im Gesundheitswesen. Positiv ist zu bewerten, dass durch die Anwendung des Kartellrechts die ruinöse Politik einiger Krankenkassen im Rabattvertragsgeschäft endlich so gestaltet werden soll, dass ein nachhaltiger Preiswettbewerb entstehen kann. Denn die Ausnutzung der Marktmacht, besonders der AOKen, hat die standortgebundene Generikaproduktion an den Rand der Existenzfähigkeit gebracht und fördert so die Bildung von Anbieteroligopolen. Der brutale Preiswettbewerb im Generikamarkt ist aber trotzdem nicht ausreichend entschärft. Auch unter diesen Bedingungen bleibt der Preiskampf mit Produkten aus Billiglohnländern ruinös. Der pharmazeutische Mittelstand in Deutschland ist und bleibt in Gefahr.

„Krankenkassen sollen auch untereinander im Wettbewerb stehen. Einerseits wird richtigerweise das Kartellrecht im Generikamarkt voll angewendet, andererseits wird bei innovativen Arzneimitteln die Monopolstellung des Spitzenverbandes ausgenutzt. Darunter hätten insbesondere kleine und mittlere pharmazeutische Unternehmen zu leiden, die leicht an die Wand zu spielen wären. Das widerspricht den Geboten der gleich langen Spieße und des fairen Wettbewerbs“, erklärt Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Mit der geplanten Frühbewertung des Nutzens eines Arzneimittels verbinden sich viele Probleme. Denn es fehlt eine gesellschaftlich anerkannte Definition des Nutzens und es ist nicht ausreichend geklärt, wie mit Fehlbewertungen zu Lasten pharmazeutischer Unternehmen umgegangen werden soll. „Die Ergebnisse der Frühbewertung sind systembedingt mit einer Unsicherheit verbunden – für die es Korrekturmöglichkeiten geben muss und die nicht dazu führen darf, dass Arzneimitteln zum Schaden der betroffenen Patienten voreilig der Nutzen abgesprochen wird. Wir haben Vorschläge gemacht, wie eine Frühbewertung aussehen kann, um sowohl den Interessen der Kranken-versicherung als auch denen der Industrie gerecht zu werden“, so Wegener.

„Hier werden Vorentscheidungen mit erheblicher Tragweite für Patienten und Gesellschaft getroffen: Wir erneuern deshalb unsere Forderung, dass Vertreter der von der Krankheit real betroffene Patienten beteiligt werden müssen. Das BMG darf sich zudem nicht aus der Verantwortung stehlen und muss die Fachaufsicht übernehmen. Wir brauchen für Entscheidungen von solcher Tragweite mehr Transparenz, als bis dato vorgesehen“, so Wegener.

01.06.2010

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