BPI: WIdO-Studie täuscht über Tatsachen hinweg
Die Scharfstellung der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 im rabattvertragsgeregelten Markt hat dazu geführt, dass bei versorgungskritischen Wirkstoffen oftmals nur wenige, manchmal bis nur noch zwei aktive Anbieter im Markt sind. Durch diese Oligopolisierung drohen akut Lieferengpässe - und hier zudem im Notfall lebensbedrohliche Versorgungsengpässe für die Patienten. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) zunächst die Impfstoffausschreibungen abgeschafft. Denn Impfstoffe sind aufgrund der Komplexität der Produktion ein Beispiel für Märkte mit wenigen Anbietern. Dass jetzt die Politik die Rabattverträge für "lebenswichtige" Arzneimittel hinterfragt, ist ein konsequenter Schritt, um die Versorgung der Patienten für die Zukunft sicherzustellen. Dr. Norbert Gerbsch stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer: "Der Verzicht auf Rabattverträge bei versorgungskritischen Arzneimitteln mit wenigen Anbietern und die Mehrfachvergabe für Generika gehören in den Maßnahmenkatalog."