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Ab 1. Januar 2022 auch für Neurodermitis-Patienten: Vertrag zur besonderen Versorgung der Schuppenflechte wird erweitert

13.12.2021 12:52
Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und -Patienten um die Indikation Neurodermitis erweitert. Außerdem verringert sich der bürokratische Aufwand für teilnehmende Dermatologinnen und Dermatologen. Der erweiterte Vertrag mit dem Namen "DermaOne" gilt ab dem 1. Januar 2022.

DermaOne soll die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Psoriasis (Schuppenflechte) und/oder mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern. Der bundesweit geltende Vertrag sei konzipiert für Patientinnen und Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.

Neben der TK, die die Verhandlungen mit dem BVDD geführt hat, waren bereits zehn weitere Krankenkassen (Barmer, DAK, HEK, hkk, IKK classic, KKH, Novitas BKK, pronova BKK, R+V BKK und Viactiv) dem früheren Psoriasis-Vertrag beigetreten. Diese übernehmen nun auch den DermaOne-Vertrag. Insgesamt erreiche das Angebot damit knapp 33 Millionen Menschen und damit rund 45 % der gesetzlich Versicherten. Dem Vertrag könnten weitere Krankenkassen beitreten.

Auf ärztlicher Seite stehe DermaOne zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Dermatologinnen und Dermatologen offen, die BVDD-Mitglied sind, über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arzneimitteln wie Fumaraten, Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern verfügen und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden. Die teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen sollen für die aufwändige Versorgung von Menschen mit Schuppenflechte und/oder Neurodermitis mit den genannten Arzneimitteln Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung sowie zusätzlich Wirtschaftlichkeitsboni bei der Verordnung rabattierter Arzneimittel erhalten.

Das bereits aus dem Psoriasis-Vertrag bewährte – und nun um JAK-Inhibitoren und Fumarate ergänzte – Ampelsystem für Arzneimittel bleibt erhalten. Es werde regelmäßig aktualisiert und informiert Ärztinnen und Ärzte über den therapeutischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel. Für zusätzliche Attraktivität des Vertrages auf ärztlicher Seite sorgt ein Abbau der Dokumentationspflichten.

BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski, der auf Seiten des Berufsverbandes die Verhandlungen geführt hat: "Wir freuen uns sehr über die Erweiterung und bürokratische Vereinfachung des neuen DermaOne-Vertrages, der nun auch eine Versorgung unserer Neurodermitis-Patienten nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen ermöglicht. Der Vertrag schafft die Grundlage für eine deutlich bessere Versorgung der beiden wichtigsten chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen. Insbesondere auch durch die einfachere Handhabung im Praxisalltag ist DermaOne für Kolleginnen und Kollegen attraktiver als der bisherige Vertrag."

"Der Leidensdruck ist bei Patientinnen und Patienten, die von Neurodermitis und Psoriasis betroffen sind, häufig sehr hoch", sagt Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel der TK. "Deshalb ist es umso wichtiger, dass sie die für sie passende Therapie erhalten. Für diese Krankheitsbilder gibt es immer mehr neue, innovative Arzneimittel. Der DermaOne-Vertrag unterstützt einen wirtschaftlichen Einsatz dieser Arzneimittel, damit alle Patientinnen und Patienten dauerhaft von innovativen Arzneimittel-Therapien profitieren können."

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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