Sanvartis erhält Zuschlag für die unabhängige Patientenberatung
Ratsuchende können sich bei der aus GKV-Mitteln finanzierten UPD wochentags bis 22:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 18:00 Uhr über gängige Behandlungsmethoden bei bestimmten Erkrankungen informieren, sich zu Arztrechnungen oder zu Leistungen der Krankenversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Sofern Anliegen nicht telefonisch oder online geklärt werden können, werden zudem persönliche Beratungsmöglichkeiten an 30 Standorten in Deutschland, etwa in Volkshochschulen oder Bürgerbüros, angeboten. Oberster Grundsatz ist dabei die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung – hierauf werden alle rund 120 Berater, u. a. Mediziner und Juristen, intensiv geschult und ihre Arbeit durch ein umfassendes Qualitätsmanagement abgesichert.
„Wir freuen uns, dass wir im Verfahren der Neuvergabe der UPD unterschiedliche konzeptionelle Angebote erhalten haben, sodass es zu einem echten Wettbewerb um die besten Lösungen kommen konnte. Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Angebot der Sanvartis GmbH das im Interesse der Patienten und Verbraucher beste und innovativste Angebot ausgewählt haben“, betont Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, weist zum einen auf die rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen hin, die auch in Zukunft die Neutralität und Unabhängigkeit des Beratungsangebots sicherstellen: „Künftig wird ein Auditor über die Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe und der Unabhängigkeit wachen. Zudem erhält der Beirat Weisungsrechte gegenüber der neuen UPD. Und: Mit Ausnahme einiger weniger Fachärzte werden die Beraterinnen und Berater erstmals direkt bei der neu gegründeten UPD-Gesellschaft angestellt und ausschließlich für diese tätig sein. Einflussnahmen Dritter auf die Beratung werden somit ausgeschlossen.“
Von dem neuen, besser zugänglichen Angebot sollen mehr und auch schwer erreichbare Zielgruppen profitieren. Insbesondere russisch- und türkischsprechenden Ratsuchenden wird daher zum Beispiel künftig bei fehlenden Sprachkenntnissen das gesamte gesundheitlich-medizinische oder sozialrechtliche Wissen der Berater über Dolmetscher zur Verfügung gestellt.