ABDA: Festbeträge dämpfen Arzneimittelausgaben
Arzneimittel, für die Krankenkassen einen erstattungsfähigen
Festbetrag festgelegt haben, tragen maßgeblich zur Begrenzung der
Arzneimittelausgaben bei. Trotz Mehrwertsteuererhöhung sank der
durchschnittliche Packungspreis von 25,02 Euro (2006) auf 24,29 Euro
im Jahr 2007. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Marktanteil der
verordneten Festbetragsarzneimittel von 70 auf 71 Prozent. Das ergaben
die jüngsten Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI)
im Auftrag der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
2007 kostete ein Arzneimittel, das nicht der Festbetragsregelung
unterlag, im Durch-schnitt 88,11 Euro. Arzneimittel ohne Festbetrag
hatten - gemessen an der Zahl der Packungen - im Jahr 2007 einen
Marktanteil in Höhe von 29 Prozent. Der durch-schnittliche
Preisunterschied pro Packung zwischen Arzneimitteln mit und ohne
Fest-betrag dürfte in Wirklichkeit noch größer sein als die
errechenbare Differenz in Höhe von 63,82 Euro: Für viele
Festbetragsarzneimittel haben Pharmahersteller und Kran-kenkassen so
genannte Rabattverträge geschlossen, so dass die tatsächlichen
Aus-gaben noch unter den öffentlich bekannten Listenpreisen liegen
dürften.
Von der Festbetragsregelung profitieren Patienten aller Krankenkassen:
Mehr als 11.000 Arzneimittel sind von der gesetzlichen Zuzahlung
befreit, weil ihr Preis mindes-tens 30 Prozent unter dem von den
Krankenkassen erstatteten Festbetrag liegt.