Arzneireport 2009: Kritik von ABDA, DAV und Pro Generika e. V.
Bei der Vorstellung des Arzneiverordnungsreports 2009 in Berlin hätten die Autoren mit Absicht verschwiegen, dass die Apothekerinnen und Apotheker im laufenden Jahr für Milliarden-Einsparungen bei den Krankenkassen sorgen würden. Dies hänge, so ABDA, mit dem Weltbild des Autoren-Teams zusammen. Darüber hinaus sei das Apothekerhonorar falsch berechnet worden.
Die Kassen hätten in den vergangenen zwei Jahren mit der aufwendigen Abgabe und der im Rahmen der Umstellung der Patienten intensiven Beratung von Rabattarzneimitteln dank der Apotheken und den beteiligten Generikaherstellern mehr als 1 Milliarde Euro eingespart, betont ABDA. Zwangsrabatt und Sonderopfer der Apotheken an die Krankenkassen von 2,30 Euro pro Packung hätten den Kassen 2008 zusätzlich mehr als 1,3 Milliarden Euro eingebracht.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) weist zudem auf eine typische Falschberechnung bei der Vorstellung des Reports hin. DAV-Vorsitzender Fritz Becker kritisierte den Autor des Arznereports Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe: "Professor Schwabe nennt frei erfundene Apothekenhonorare, ohne aber die gesetzlichen Zwangsrabatte an die Kassen in Abzug zu bringen. Das ist ebenso peinlich wie unseriös."
Der DAV macht darauf aufmerksam, dass die Apotheken bereits seit dem 1.
Januar 2004 komplett vom Preis
eines Arzneimittels entkoppelt sind und
lediglich einen Fixzuschlag zzgl. eines minimalen
prozentualen Anteils auf den Einkaufspreis eines Arzneimittels bekommen.
Becker: "Dass die Autoren nicht den Apothekeneinkaufs- vom -verkaufspreis
unterscheiden können, spricht
für sich. Fakt ist: Apotheken sind für
das Ausgabenwachstum bei Arzneimitteln nicht verantwortlich. Sie
sind weder an der Preisbildung noch an der Verschreibung beteiligt."
Auch Pro Generika e. V. kritisierte den Arzneiverordnungsreport: Der Report stelle das System der Arzneimittelversorgung durch Apotheken in seiner jetzigen Form in Frage. Der Autor verkenne die Systematik der Arzneimittelversorgung, eine vom Staat erlassene verpflichtende Regelung des Apothekenhonorars für rezeptpflichtige Arzneimittel. Seine Zahlen seien unvollständig und deshalb falsch.