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Der Mensch im Mittelpunkt des Gesundheitssystems: 8 Maßnahmen

01.02.2018 18:30
"Unser Krankenversicherungs- und Pflegesystem ist gut", meint die Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach. Damit eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung jedoch in Zukunft nicht auf Kosten von Patienten und Pflegebedürftigen etabliert wird, fordert Fischbach die Koalitionäre auf, den Menschen wieder in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems zu stellen. Dabei lenkt sie den Fokus auf folgende Probleme:

1. Schneller Zugang zu Ärzten und Psychotherapeuten

Um allen Patienten eine zeitnahen Zugang zu Fachärzten und Psychotherapeuten zu bieten, fordert Fischbach die Kassenärztlichen Vereinigungen nachdrücklich auf, den Betrieb der Terminservicestellen verantwortungsvoll zu führen, da sonst gesetzlich nachgesteuert werden müsse. Stichproben offenbarten einen nachlässigen Service der Einrichtungen. Außerdem solle über den Einsatz von Patientenlotsen nachgedacht werden, die eine zielgenaue, den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht werdende Beratung und Unterstützung kosteneffizient leisten könnten.

2. Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern

Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern im Falle von Behandlungsfehlern zu sorgen, solle das Beweismaß für den Ursachenzusammenhang auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abgesenkt werden. So ließen sich die bestehenden Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen.

3. Transparenz über Kassenentscheidungen

Um eine größere Transparenz der Entscheidungen von Kranken- und Pflegekassen herzustellen, muss nach Meinung Fischbachs der MDK mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssten die Widerspruchsausschüsse der Kranken- und Pflegekassen transparenter werden sowie zeitnah und unabhängig entscheiden. Und nicht zuletzt sollten die Patienten Kenntnis über das Verfahren mit ihren Anträgen erhalten, denn vom Wettbewerb zwischen den Krankenkassen könnten Patienten nur dann profitieren, wenn die Unterschiede zwischen den Krankenkassen auch in diesen Punkten sichtbar seien. Die Einbindung von Patientenvertretern sei hierzu ebenfalls ein wesentliches Kriterium.

4. Gesundheitsfachberufe aufwerten

Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsfachberufe müssen nach Fischbachs Meinung kostenlose und moderne Ausbildungen erhalten sowie eine angemessene Vergütung. Die Zahlung flächendeckender Tariflöhne sei hier obligatorisch. Auf der Agenda steht für sie außerdem die Erweiterung der Handlungs- und Entscheidungskompetenz sowie die Anbindung an die elektronische Gesundheitskarte.

5. Qualität sichtbarer machen

Die im Krankenhausbereich begonnene Entwicklung zu mehr Transparenz über die Versorgungsqualität müsse mutig fortgeführt und auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Methoden und Indikatoren seien zu entwickeln, mit denen Qualität und Patientensicherheit im ambulanten wie im stationären Bereich gemessen und verständlich abgebildet werden könnten. Auf der anderen Seite sei es unerlässlich, die Gesundheitskompetenz der Bürger zu fördern, die nur unter dieser Voraussetzung passende Angebote auswählen könnten.

6. Vollstationäre Reha-Angebote für pflegende Angehörige verbessern

Für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gilt grundsätzlich „ambulant vor stationär“. Durch ambulante Maßnahmen am Wohnort würden pflegende Angehörige jedoch oftmals nicht ausreichend entlastet, so dass der Zugang zu vollstationären Reha-Angeboten erleichtert sowie Angebote für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege ausgebaut werden müsse.

7. Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ausbauen

Das Angebot an festen Kurzzeitpflegeplätzen soll weiter ausgebaut und Anbietern die Verhandlung mit den Kassen erleichtert werden. Darüber hinaus sollten Pflegebedürftige für Kurzzeitpflege auch die Mittel der Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege flexibel einsetzen können.

8. Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte Personalbemessung im Krankenhaus

Um gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und auch um die Patientensicherheit nicht zu gefährden, plädiert Fischbach für die Einführung verpflichtender Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen. In einem zweiten Schritt solle geprüft werden, ob – wie in der Altenpflege – ein wissenschaftliches Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus entwickelt werden könne. Dies sollte dann unter Beteiligung von Pflegekammer(n) und Berufsverbänden erfolgen. So könne zukünftig der tatsächliche, individuelle Pflegepersonalbedarf zielgerichtet erfasst und ausreichend Personal eingesetzt werden.

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