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Ärzte müssen Heilkunde-Monopol aufgeben

25.07.2012 13:30
Damit das deutsche Gesundheitssystem den Anschluss an europäische Nachbarländer behielte, müssten Ärzte ihren Anspruch aufgeben, die Heilkunde exklusiv auszuüben. Das betont Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Abteilung Pflege des AOK Bundesverbandes. Szepan referiert auf dem 13. Deutschen Medizinrechtstag am 14. und 15. September in Berlin zur Heilkundeübertragungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese regelt, in welcher Form qualifizierte Vertreter der Kranken- und Altenpflegeberufe künftig Aufgaben übernehmen sollen, die bisher Ärzten vorbehalten waren.

"Viele Ärzte hierzulande befürchten, dass die Qualität der Versorgung unter den neuen Modellen leidet", beobachtet Szepan. Internationale Beispiele wie Schweden oder Finnland, wo Pflegefachkräfte bereits mehr Kompetenzen hätten, zeigten jedoch, dass dies unbegründet sei: "Wenn die Pflege Ärzten Aufgaben abnimmt, baut das Versorgungsengpässe ab, kommt also den Patienten zugute. Und Ärzte profitieren dadurch, dass sie sich auf ihre medizinischen Kernkompetenzen konzentrieren können, was ihr Arbeitspensum senkt." Nach der Richtlinie können Pflegefachkräfte zum Beispiel die Therapie eines Diabetes-Patienten eigenverantwortlich überwachen. Medizinern vorbehalten bleibt es hingegen, Diagnosen und Therapiepläne zu erstellen. Der jährliche Deutsche Medizinrechtstag ist das interdisziplinäre Symposium von Medizinrechtsanwälten und Ärzten. Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik beleuchten im Rahmen der Veranstaltung einen Themenkreis aus unterschiedlichen Perspektiven. Veranstalter des Symposiums ist der Medizinrechtsanwälte e.V.

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