AkdÄ will an Nutzenbewertung von Bestandsmarkt- Arzneimitteln festhalten
Bislang kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht nur neu entwickelte Arzneimittel auf deren Nutzen untersuchen lassen, sondern auch Wirkstoffe, die bereits vor dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden. Nach dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Dies soll auch für die laufenden Verfahren des G-BA für 25 Wirkstoffe gelten.
Ludwig verwies auf der Tagung auf die Bewertungsergebnisse der Gliptine (orale Antidiabetika) – dem bislang einzigen Bestandsmarktaufruf des G-BA. Hinweise auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie wurden nur bei zwei der Wirkstoffe festgestellt. „Bedenkt man, dass Gliptine etwa 10-fach teurer sind und ihre Verordnungszahlen rasant steigen, wird die potentielle Bedeutung des Verfahrens auch für die Kostenentwicklung deutlich“, sagte Ludwig. Das Verfahren bereits nach Aufruf der ersten Wirkstoffgruppe jetzt wieder zu beenden, konterkariere die Zielsetzung einer rationalen Arzneimittelversorgung und erschwere die unabhängige Information von Ärzte und Patienten.
Prof. Dr. Ulrich Schwabe, ordentliches Mitglied der AkdÄ und Mit-Herausgeber des Arzneiverordnungsreports, betonte auf der Tagung, wie wichtig die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) für die zukünftige Entwicklung der praktischen Arzneitherapie sind. Mit Blick auf die im AMNOG angelegt frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln berichtete Schwabe, dass im vergangenen Jahr nur vier von 15 bewerteten Arzneimitteln ein beträchtlicher Zusatznutzen zugesprochen worden sei. „Damit haben 60 Prozent der bisher bewerteten neuen Arzneimittel keinen tatsächlichen therapeutischen Zusatznutzen gezeigt“, so Schwabe.