Aktionsbündnis Patientensicherheit fordert zeitnah elektronische Gesundheitskarte
Rund 97 Prozent der 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland haben mittlerweile die „eGK“. Doch viel kann die Karte auch nach elf Jahren nationalem eGK-Projekt nicht leisten: Die einzige Neuerung im Vergleich zum Vorläufermodell ist das Passbild. „Widerstand und Partikularinteressen verschiedener Gruppen, aber auch Planungsprobleme und ungeklärte Datenschutzfragen haben eine, im Sinne der Patientensicherheit erweiterte, eGK – Nutzung bis heute verhindert“, sagt Hedwig François -Kettner, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit.
Ginge es nach dem APS, wären Notfalldaten, Medikationspläne, Rezepte, Arztbriefe und Untersuchungsbefunde heute längst auf oder über die Karte verfügbar. „Ärzte könnten damit rasch Informationen über Allergien, wichtige Medikamente oder etwa einen Herzschrittmacher erhalten, aber auch belastende und teure Doppeluntersuchungen vermeiden“, erläutert die ehemalige Pflegedirektorin der Charité, Universitätsmedizin Berlin.
Fortschritte erzielen soll das „E-Health-Gesetz“, das die Bundesregierung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen möchte. Das APS begrüßt die Initiative des Gesundheitsministeriums: „Eine erweiterte Gesundheitskarte ist ganz im Sinne eines patientenorientierten und zukunftsweisenden Gesundheitssystems“, sagt Professor Dr. med. Hartmut Siebert, stellvertretender Vorsitzender des APS. Nun gehe es darum, die nötige Infrastruktur schnell aufzubauen und verfügbar zu machen. Dabei gelte es, Parallel- und Insellösungen unbedingt zu vermeiden, ergänzt er: „Vielmehr benötigen wir einheitliche Standards zur sektorenübergreifenden Nutzung.“
Die Sicherheit personenbezogener Daten dürfe jedoch zu keiner Zeit in Frage stehen, so die Experten des APS. Wesentlich sei zudem, Patienten als wichtigste Interessengruppe in die Gestaltung der eGK partnerschaftlich einzubinden und ausreichend zu informieren. „Sie nutzen die Lösungen nicht nur, sie bezahlen sie mit ihren Kassenbeiträgen auch“, so François–Kettner. Patienten müssen deshalb mit entscheiden dürfen, welche Krankendaten auf der Karte gespeichert oder über die Karte verfügbar gemacht werden.