Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett
Der Aktionsplan beinhaltet folgende Thematische Schwerpunkte:
- Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für
vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
- Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln
- Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
- Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.
Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben, nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums, seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans – wie etwa dem Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder der Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte – stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Jahren 2016 bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen.
Das BMG weist darauf hin, dass der vom Ministerium geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 sich schwerpunktmäßig eben dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit widmet.