Aktiv gegen Ärztemangel: KVB erhöht Fördersummen
Gefördert wird außerdem die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung sowie in unterversorgten Gebieten die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin. Die Finanzierung erfolgt dabei aus einem Strukturfonds, für den die KVB und die Krankenkassen zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Nun hat die KVB ihr Förderprogramm angepasst und die Fördersummen deutlich erhöht. Künftig erhalten Vertragsärzte, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, eine Förderung von bis zu 90.000 Euro. Für Vertragspsychotherapeuten liegt die Fördersumme bei bis zu 30.000 Euro. Auch die Zuschüsse zur Errichtung von Filialen wurden erhöht. Darüber hinaus gibt es ab sofort die Möglichkeit, eine gemeinsame Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und der KVB in Anspruch zu nehmen: Bei der Niederlassung eines Vertragsarztes in einem unterversorgten Planungsbereich in einer Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern kann eine Fördersumme von insgesamt bis zu 110.000 Euro gewährt werden. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, um Ärzte insbesondere für schlecht versorgte ländliche Gebiete Bayerns zu gewinnen.
In folgenden Regionen besteht im Freistaat aktuell eine Unterversorgung: im Landkreis Wunsiedel bei den HNO-Ärzten, im Landkreis Haßberge bei den Haut- sowie bei den HNO-Ärzten und in der nördlichen Oberpfalz bei den Kinder- und Jugendpsychiatern. Bei den Hausärzten gibt es in den Planungsbereichen Ansbach Nord, Feuchtwangen und Schweinfurt Nord eine Unterversorgung. Eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung liegt außerdem in den Landkreisen Bad Kissingen (Urologen), Kronach (Augenärzte), Neustadt/Bad Windsheim (Hautärzte) sowie im südlichen Oberbayern (Kinder- und Jugendpsychiater) vor. Bei den Hausärzten droht eine Unterversorgung in den Planungsbereichen Dinkelsbühl, Ingolstadt Süd, Selb, Vilsbiburg und Wassertrüdingen.
Am 2. Januar 2015 hat die KVB neue planungsbereichsbezogene Förderprogramme veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für diese endet am Freitag, dem 27. Februar 2015. Aber auch nach der Bewerbungsfrist können eingehende Förderanträge noch Berücksichtigung finden. Alle Informationen zu den Förderprogrammen für Ärzte und Psychotherapeuten finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Niederlassung/Finanzielle Fördermöglichkeiten.