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Alles sicher bei der elektronischen Gesundheitskarte? Ziel der Kritiker ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

02.07.2012 10:47
Am 28.6.2012 fand vor dem Düsseldorfer Sozialgericht der erste Prozess eines Krankenversicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte (e-GK) statt.

Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse aus Wuppertal. Er verlangt,
medizinische Leistungen zu erhalten, ohne die Elektronische Gesundheitskarte benutzen zu
müssen. Seiner Meinung nach verstößt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der
Elektronischen Gesundheitskarte gegen die Verfassung.
Eine Zwangsanbindung aller Arztpraxen und Kliniken an ein Computernetz der
Krankenkassen wird von ihm abgelehnt, niemand könne auf Dauer diese Daten
schützen.
Sven. S. wird von seinem Anwalt Jan Kuhlmann und von vielen 1000 kritischen Versicherten
unterstützt, die wie er ihr Recht auf Krankenbehandlung durch ihre Versicherungen
einfordern, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Daten zum Beispiel bei zukünftigen
Gesetzesänderungen nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Der Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf war ein erster Schritt in Richtung auf eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.
Nicht überraschend wurde die Klage des Versicherten zunächst vom Sozialgericht abgelehnt.
„In dem Verfahren wurde bislang völlig ausgeblendet dass das Kärtchen als Schlüssel zu
einem bundesweiten Zwangsnetz aller Praxen und Kliniken für Krankheitsdaten dienen soll“
so Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e Card“.
Sven S. hatte dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. Nun wird er, unterstützt
von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion „ Stoppt die-e
Card“ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen.
Dr. Silke Lüder sieht in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten
Beweis dafür, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in
zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürfen. Erst letzte Woche stellte sich heraus,
dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke
erhalten haben.
Weitere Informationen: www.stoppt-die-e-card.de; www.ippnw.de
www.foebud.org; www.vorratsdatenspeicherung.de; www.grundrechtekomitee.de;
www.liste-neuanfang.org

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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