Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung liegt vor
Die Beamten waren emsig, weit emsiger als viele hofften oder auch befürchteten. Seit wenigen Tagen liegt bereits die entsprechende Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V - kurz: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung oder noch kürzer AM-NutzenV – vor. Auf diese Rechtsverordnung, die wie das AMNOG erst zum 1. Januar 2011, in Kraft treten wird, muss der G-BA seine ergänzenden Bestimmungen aufsetzen, die – wie G-BA-Vorsitzender Dr. Rainer Hess bei der Thieme-Veranstaltung "Market Access & Health Economics“ verkündete - er bereits in seiner Schublade liegen hat und nur noch entsprechend anpassen muss. Dafür räumt ihm die AM-NutzenV jedoch den Zeitraum eines Monats nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung ein. Bis zum 25.11. - dem Tag der öffentlichen Anhörung zum AM-NutzenV - sind die Branchenverbände und Institutionen jedoch ebenso aufgerufen, ihre Stellungnahmen zur Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung einzubringen.
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19.11.2010