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Ambulante Kodierrichtlinien machen Patientenversorgung nicht besser, sondern schlechter

04.02.2011 18:06
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) lehnt die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in ihrer jetzigen Form ab.

Dies teilte die KVB am 4. Februar in München mit. "Die Systematik der AKR zielt in ihrer aktuellen Ausprägung darauf ab, die Menschen kranker zu machen, als sie eigentlich sind. Denn nicht der gesunde Mensch steht im Fokus, sondern möglichst schwere Krankheiten. Künftig gilt: je kranker, desto lukrativer", kritisiert der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz. Damit würden völlig falsche Anreize gesetzt: "Die neuen Kodierrichtlinien fördern eher eine aufwändige, kleinteilige Dokumentation von Diagnosen. Ansätze zur Gesunderhaltung der Patienten - also beispielsweise Anreize zur Prävention - fehlen völlig. Im Gegenteil: Der Präventionsgedanke wird durch die AKR konterkariert." Die von der Bundesebene vorgegebenen Richtlinien würden die Versorgung der Bürger in Bayern daher in keiner Weise verbessern, so Krombholz.

"Die mit der Einführung der AKR verbundene Bürokratie lässt zudem die Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten massiv steigen - und dass ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich", betonte Vorstandsvize Dr. Pedro Schmelz. "Die geforderte enorme Kodiertiefe und die aufwändige Nachkodierung von Bestandsdiagnosen bedeuten einen erheblichen bürokratischen Zusatzaufwand. In den Praxen verlieren wir damit wertvolle Zeit, die wir sonst unseren Patienten widmen könnten", so Schmelz. Problematisch sei auch, dass noch längst nicht alle Hersteller von Praxisverwaltungssystemen die AKR anwenderfreundlich umgesetzt hätten. "Zahlreiche technische Probleme machen die Integration der neuen Kodiervorschriften in den Praxisalltag derzeit unmöglich."

Der Vorstand der KVB kritisiert außerdem, dass bisher keine wesentlichen Informationen über die honorarpolitischen Auswirkungen des gesamten Vorhabens vorliegen. "Momentan ist noch völlig unklar, welche Bedeutung die Kodierung nach den neuen Kodierrichtlinien künftig für das Honorar der Ärzte und Psychotherapeuten haben wird", so Dr. Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB. Sie warnte davor, Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten zu Umsetzungsgehilfen von Bundesvorgaben zu machen, deren Auswirkungen noch nicht einmal geklärt seien. Gemeinsam erklärte der Vorstand der KVB, man sei generell für eine exakte Kodierung von Diagnosen. In ihrer jetzigen Form seien die AKR jedoch eine Zumutung sowohl für die Ärzteschaft als auch für die Patienten. Darum unterstützt der Vorstand der KVB eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zum Stopp der Ambulanten Kodierrichtlinien.

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