Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe in Kliniken sind stark unterfinanziert
Dazu wurde aus 14 Leistungsbereichen des Kataloges für ambulant durchführbare Leistungen (AOP) der jeweils fallstärkste Eingriff ausgewählt. Bundesweit haben 45 Krankenhäuser Kosten- und Erlösdaten zu rund 18.500 Fällen geliefert (4 Prozent der Krankenhäuser, die Leistungen gem. § 115b SGB V erbringen).
Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass strukturelle Rahmenbedingungen ambulanter Operationen im Krankenhausumfeld durch die anzuwendende Gebührenordnung (EBM) als auch durch die derzeitigen im AOP-Vertrag festgelegten Ausgestaltungen des § 115b SGB V nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu zählen z.B. im Krankenhausbereich deutlich höhere Personalkosten, vollkommen andere Personalqualifikationen im ambulanten Krankenhausumfeld sowie eine nicht sachgerechte Vergütung der Sachkosten, die überdies noch mit einem Selbstbehalt einhergeht, den die Krankenhäuser eigenständig tragen müssen. Damit ist die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus systematisch benachteiligt.
„AOP-Leistungen sind für Krankenhäuser nicht sachgerecht finanziert. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist zur Vergütung dieser Leistungen für Krankenhäuser nicht geeignet. Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus auskömmlich zu vergüten, ist dringend nötig, um die Ambulantisierung im Krankenhaus nachhaltig zu unterstützen und zu beschleunigen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.