Analyse: Indikation chronische Niereninsuffizienz (CNI)
Die chronische Niereninsuffizienz ist gekennzeichnet durch eine fortschreitende irreversible Verschlechterung der Nierenfunktion, die zu einem terminalen Nierenversagen führen kann und den Erkrankten dialysepflichtig macht. In Deutschland wurden im Jahr 2007 rund 66.000 Patienten dialysiert. Beim größten Teil davon ist der Grund eine chronische Niereninsuffizienz.
Eine aktuelle Auswertung vom Gemeinschaftsunternehmen der Betriebskrankenkassen spectrum|K hat nun ergeben, dass in einer Stichprobe von knapp 4 Mio. in die Analyse einbezogenen BKK-Versicherten bei etwa 98.000 eine chronische Niereninsuffizienz bekannt ist. Von diesen wiederum befinden sich etwa 13.000 Versicherte im Stadium 3, welches mit erheblichen Symptomen, zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, renale Anämie, renale Osteopathie mit Neigung zu Spontanfrakturen und den daraus resultierenden Kosten verbunden ist.
Gerade in den Stadien 1 und 2 wird die CNI laut spectrum|K oft nicht diagnostiziert. Viele Hausärzte kennen nicht den Zusammenhang zwischen erhöhten Nierenwerten und einer CNI, bagatellisieren erhöhte Nierenwerte bei Patienten im höheren Lebensalter und überweisen den Patienten sehr spät zu einem Nephrologen, stellt spectrum|K fest. Sein Fazit: In vielen Fällen bekommt der Patient eine adäquate fachärztliche Therapie nur verzögert, diese erfolgt dann jedoch weitestgehend leitliniengerecht.
Deshalb fordert spectrum|K folgende Leistungen von einem Versorgungskonzept:
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Eine Früherkennung der CNI durch ein Screening (nur sinnvoll für Versicherte mit einem Risikoprofil)
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Eine leitliniengerechte Therapie, insbesondere durch die Hausärzte
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Eine schnelle Weiterleitung zum Nephrologen bei positivem Befund
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Eine Aufklärung der Versicherten über das Krankheitsbild
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Ein Erinnerungsverfahren zu Kontrolluntersuchungen beim Nephrologen
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Eine Beratung der Versicherten hinsichtlich eines gesunden Lebenswandels
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Einsparmöglichkeiten bei Medikamenten (z.B. EPO)
Bei der chronischen Arthrose empfiehlt spectrum|K die Vereinbarung von Komplexpauschalen für Hüft- und Knietotalendoprothesen im Rahmen von Versorgungskonzepten. Da es allerdings schon sehr viele Verträge dieser Art im BKK-System gebe, bestehe kein vordringlicher Bedarf an der Entwicklung weiterer Konzepte.
Im Rahmen der Palliativversorgung bestehe die Notwendigkeit, neue Konzepte zur Verbesserung der Versorgung umzusetzen. Derzeit werden in den einzelnen Regionen Verträge im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, zunächst die Entwicklung dieser Verträge genau zu beobachten, so spectrum|K.