Bestimmte Berufsgruppen tragen durch regelmäßige Außentätigkeiten ein erhöhtes Risiko, an Hellem Hautkrebs zu erkranken. Bei Bauarbeitern, Skilehrern, Fernfahrern, Dachdeckern oder anderen Outdoor-Berufen steigt die Prävalenz von AK mit zunehmendem Alter und arbeitsbedingter kumulativer UV-Exposition exponentiell an. Ab dem 01. Januar 2015 werden multiple AK und Plattenepithelkarzinome als BK 5103 neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Prof. Dr. med. Eggert Stockfleth, Direktor der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie am St. Joseph-Hospital in Bochum und Präsident der Europäischen Hautkrebsstiftung, zeigt sich zufrieden: „Seit einigen Jahren kämpfen wir dafür, dass Heller Hautkrebs als Folge natürlicher UV-Strahlung während der Arbeitszeit als Berufskrankheit anerkannt wird. Bisher war die Anerkennung „wie eine Berufskrankheit“ nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII, § 9, Abs. 1 nur als Einzelfallentscheidung möglich. Umso erfreulicher ist es, dass der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste empfohlen hat und dieses nun zum 01. Januar 2015 erfolgt.“
In vielen gefährdeten Berufsgruppen herrscht bisher kaum Bewusstsein für das erhöhte Risiko. Das Pharmaunternehmen Galderma, das sich in der Prävention und Therapie von Non Melanoma Skin Cancer (NMSC) engagiert, hat deshalb bereits im Sommer 2014 die Aufklärungskampagne "Action! 1 Minute für Hautgesundheit - Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs" initiiert. Die Kampagne soll die Awareness von Berufsrisikopatienten steigern und deren bisher nur wenig vorhandene Compliance bei Präventionsmaßnahmen optimieren. Einen wichtigen Vorteil der Anerkennung von Hellem Hautkrebs als Berufskrankheit - sowohl für Dermatologen als auch für Patienten - stellt die erleichterte Erstattung von Präventions- und Therapiekosten für Personen in Außenberufen mit anerkannter BK 5103 dar. Galderma bietet mit Metvix®, Alacare® und Actinica® ein umfassendes NMSC-Management aus einer Hand.
Für die medikamentöse Behandlung von Aktinischen Keratosen stehen verschiedene Wirkstoffe zur Verfügung. Die Photodynamische Therapie (PDT) mit Methylaminolevulinat (MAL) oder Aminolävulinsäure (ALA) wird in den europäischen Leitlinien zu Aktinischen Keratosen auf höchstem Evidenz-Level (AI) empfohlen. Metvix® (MAL-PDT) eignet sich besonders für die Flächenbehandlung. Die Behandlung mit MAL-PDT führte in einer Studie mit organtransplantierten Patienten zu einer signifikanten Reduktion der Anzahl neu aufgetretener Läsionen. Alacare® ist das erste PDT-Pflaster zur Behandlung von Aktinischen Keratosen. Ein großer Vorteil von Alacare® ist die einfache Anwendung des Pflasters, die die Anzahl der Behandlungsschritte im Vergleich zu Photosensibilisatoren in Creme- oder Gelformulierungen verringert.
Neben der effektiven Therapie ist auch die Prävention von Hellem Hautkrebs - vor allem bei Risikogruppen - von großer Bedeutung. Bei der Prävention von Hellem Hautkrebs ist - zusätzlich zur umfassenden Aufklärung des Patienten - ein konsequenter Lichtschutz essentiell. Actinica® Lotion ist das einzige Lichtschutzmittel, das in den deutschen und europäischen Leitlinien zu Aktinischen Keratosen empfohlen wird1,2 und dessen Wirksamkeit klinisch belegt ist. So reduzierte die regelmäßige Anwendung von Actinica® Lotion in einer 24-monatigen Studie3 an Organtransplantierten die Anzahl der Aktinischen Keratosen um 53%. Zudem wurde die Entstehung neuer invasiver Plattenepithelkarzinome verhindert.