Anhebung der Mindestmenge führt 2023 zu deutlicher Konzentration bei komplexen Operationen an der Speiseröhre
Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken um 19 auf nunmehr 405. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht, für die sich die Mindestmenge im kommenden Jahr von 14 auf 20 Fälle jährlich erhöht, werden es sechs Standorte weniger sein als in diesem Jahr. Die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen liegt dann bei 157.
Insgesamt verzeichnet die Anfang November veröffentlichte Online-Karte der AOK für nächstes Jahr 1.064 Kliniken, die die Erlaubnis zur Durchführung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten erhalten haben. Das sind sechs weniger als in diesem Jahr. Die „Transparenzkarte“ informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Mindestmengen-Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den insgesamt sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vorgegebene Mindestmengen gelten.
Reimann: Mindestmengen wirken trotz Corona-Ausnahmen
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Mindestmengen-Regelungen trotz zahlreicher Ausnahmegenehmigungen aufgrund gesunkener Fallzahlen in der Corona-Pandemie ihre Wirkung entfalten“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Das ist eine gute Nachricht, denn die Patientinnen und Patienten profitieren von der Konzentration dieser besonders komplizierten und riskanten Operationen. Die Mindestmengen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine geringere Sterblichkeit der Behandelten.“
Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. „Die konkreten OP-Zahlen sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen. Hier ist auch für einweisende Ärztinnen und Ärzten sofort erkennbar, ob die geforderten Fallzahlen tatsächlich erreicht worden sind. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.
AOK fordert weitere Konzentration komplexer Leistungen
Carola Reimann erneuerte aus Anlass der Veröffentlichung die Forderung der AOK, dass Qualitäts- und Strukturvorgaben bei der anstehenden Krankenhaus-Reform eine wichtige Rolle spielen sollten. „Die Konzentration komplexer Leistungen ist sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Hier hinken wir in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten deutlich hinterher. Es braucht dringend eine Reform der Krankenhausplanung, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert“, so Reimann. „Wir haben erst kürzlich ein Konzept an die Regierungskommission übermittelt, wie diese Reform der Krankenhausplanung zusammen mit einer Reform der Vorhaltefinanzierung für die Kliniken gelingen kann.“ Neben dem Ausbau der bestehenden Mindestmengen sollten aus Sicht der AOK weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Qualitäts- und Strukturvorgaben geschaffen werden, um für mehr Behandlungsqualität zu sorgen.
Gemeinsamer Bundesausschuss berät über zusätzliche Mindestmengen
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (bisher 10, ab nächstem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (bisher 14, ab nächstem Jahr 20 Fälle pro Jahr). Zudem werden ab 2024 bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs greifen. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter anderem für die Durchführung von Herztransplantationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu Stammzelltransplantationen beraten.