AOK-Arzneimittel-Rabattverträge 2010-2012
Die Angebotsfrist für die kommenden AOK-Rabattverträge 2010 bis 2012 über 87 Wirkstoffe mit einem Marktvolumen von 1,4 Milliarden Euro ist beendet. "Wir freuen uns über die neue Rekordzahl von insgesamt 90 Bietern aus der Pharmaindustrie, die das gesamte Spektrum vom kleinen Unternehmen über den Mittelstand bis zu weltweit agierenden Konzernen umfasst", erklärt Dr. Christopher Hermann, bundesweiter Verhandlungsführer Rabattverträge des AOK-Systems und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. "Die Vielfalt an interessierten Pharmafirmen zeigt klar, dass das 2008 durchgesetzte und nun fortgeführte bewährte AOK-Modell der exklusiven Zuschläge in Gebietslosen für Unternehmen jeglicher Größe Erfolg versprechend ist."
Nur ein exklusiver Zuschlag gebe den teilnehmenden Unternehmen ein Höchstmaß an Planungssicherheit und mache teures Generika-Marketing überflüssig. "Unser Rabattmodell öffnet damit erneut mit angestrebten 435 verschiedenen Einzelverträgen gerade auch dem Mittelstand reelle Marktchancen und fördert gleichzeitig die Therapietreue, denn die AOK-Versicherten erhalten zwei Jahre lang das gleiche Präparat."
Die AOK setzt mit der jüngsten Ausschreibung konsequent ihren Kurs fort, durch exklusive Rabattverträge bislang unangreifbare Effizienzreserven im Bereich der stetig wachsenden Arzneimittelausgaben zu heben. "Die AOK-Verträge haben erstmals echten Wettbewerb in den verkrusteten Generikamarkt gebracht, der bis zu unseren ersten ausgeschrieben Rabattverträgen 2007 einem weitgehend abgeschotteten Hochpreis-Oligopol glich", so Hermann.
Diese Dominanz weniger Anbieter teurer Markengenerika sei durch die AOK-Rabattverträge inzwischen gebrochen. Dadurch kämen nun Mitgliedsbeiträge den Versicherten der AOK zu Gute, die früher in die Kassen der Pharmaindustrie und dann in teures und medizinisch überflüssiges Arzt- und Apothekermarketing flossen. "Wir reden hier von einem erreichten Einsparvolumen von rund 800 Millionen Euro allein für die laufenden Rabattverträge 2009 bis 2011", weiß Hermann und ergänzt: "Mit keinem anderen marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrument können wir derart massive und dringend notwendige Kosteneinsparungen realisieren."
Mittelstand bevorzugt exklusives Rabattmodell der AOK Neben den wichtigen Einsparungen zeichnen sich die AOK-Verträge durch aktive Mittelstandsförderung aus. Mit je einem exklusiven Partner pro Wirkstoff und Regionallos kommen auch kleine und mittelständische Unternehmen zu Erfolg - denn sie müssen nicht befürchten, vom Apotheker gegen einen großen Gewinner mit "pekuniärer Überzeugungskraft" ausgetauscht zu werden. Das gebe Hermann zufolge Planungssicherheit für die Unternehmen hinsichtlich der Absatzmengen und mache zugleich teures "Apotheker-Überzeugungs-Marketing" überflüssig. "Zahlreiche Mittelständler sagen uns ganz klar: Nur exklusive Zuschläge sind sinnvoll. Denn sind die kleinen Firmen beispielsweise Gewinner Nummer zwei von drei und haben einen großen Konkurrenten im Boot, dann wird dieser regelmäßig in der Apotheke bevorzugt und die Mittelständler können ihren Zuschlagsgewinn in der Pfeife rauchen."
Laut Hermann wird bei der flankierenden Debatte um den Firmensitz der Rabattpartner oft übersehen, dass sich der Generikabereich als Teil des Pharmamarktes schon seit langem durch einen herausgehobenen Grad an Globalisierung auszeichnet. Angaben der Deutschen pharmazeutischen Gesellschaft bestätigen, dass vier von fünf Arzneiwirkstoffen aus Asien stammen (1). "Deutsche Unternehmen kaufen einerseits weltweit ein, exportieren andererseits große Mengen und sind inzwischen häufig in global agierende Konzerne eingebettet."
Die AOK sei mit ihren Rabattverträgen ökonomisch ideal auf diese weltweit verflochtene Versorgungssituation mit Arzneimitteln eingestellt. Patienten profitieren von exklusiven AOK-Rabattverträgen Als besonderes Plus der exklusiven Rabattverträge mit einem Partner pro Wirkstoff sieht Hermann die Chance einer verbesserten Compliance und Therapiesicherheit. Die AOK-Versicherten könnten zwei Jahre lang das gleiche Präparat erhalten, denn "ein Präparatewechsel je nach Gewinnerpräferenz von Arzt und Apotheker" werde damit ausgeschlossen.