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AOK-Rabattverträge seit dem 1. Juni 2009 in Kraft

13.10.2009 16:45
Chronisch kranke Menschen müssen auf neue Arzneimittel umgestellt werden

Am 1. Juni treten die neuen Arzneimittelrabattverträge in Kraft, die das AOK-System über 63 Wirkstoffe geschlossen hat. Vor allem chronisch kranke Menschen müssen ab dem 1. Juni (erneut) millionenfach auf neue Arzneimittel umgestellt werden.

Pro Generika e. V. befürchtet nun, dass die Umstellung die Therapietreue der Patienten (Compliance) noch mehr beeinträchtigt. Mangelhafte Compliance sei eines der größten Probleme in der Arzneimittelversorgung. Wenn Patienten ihre Medikamente nicht nach ihrem Behandlungsplan einnehmen, steigt der Versorgungsbedarf wegen der Verschlimmerung der Krankheit, dem Eintritt von Folgeerkrankungen und der Inanspruchnahme von Leistungen aus anderen Leistungssektoren (z.B. Krankenhausbehandlungen). Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gehen jährlich Mehrausgaben von rund 10 Milliarden Euro auf das Konto von Compliancedefiziten.

Dass Rabattverträge die ohnehin vorhandenen Compliance-Probleme noch verschärfen, werde von einer Umfrage bestätigt, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) am 6. Mai 2009 veröffentlichte. Hiernach gaben nur 75,6 Prozent der Befragten an, dass die Umstellung auf Rabattarzneimittel unproblematisch gewesen sei. Fast ein Viertel der AOK-Versicherten, die Medikamente einnehmen müssen, empfanden die Medikationsumstellung problematisch. Jeder fünfte AOK-Versicherte war sich nicht sicher, ob er ein Arzneimittel, das unter die Rabattregelung fällt, überhaupt einnehmen würde.

Die WIdO-Umfrage beweise, dass die Wirkstoff-Rabattverträge bei den Patienten auf geringe Akzeptanz stoßen. Dass auch die AOK selbst mit Problemen rechnet, zeigten Vereinbarungen, die einige Kassen mit Landesapothekenverbänden getroffen haben. Diese Verträge sehen eine Sondervergütung für Apotheken vor, die ihre Patienten auf Rabattarzneimittel umstellen.

"Damit wird zwar die Umsetzung der Rabattverträge gefördert, die Probleme der Versicherten werden aber nicht gelöst", sagt Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika. Er weist außerdem darauf hin, dass die Apotheken nicht in jedem Fall verpflichtet sind, Rabattarzneimittel abzugeben.

"Tauchen pharmazeutische oder medizinische Probleme auf, können sie unter Angabe einer eigens dafür geschaffenen Abrechnungsnummer auch auf das bewährte Arzneimittel zurückgreifen. Helfen kann natürlich auch der Arzt. Denn er hat in jedem Fall, in dem Probleme auftreten, die Möglichkeit, die Abgabe von Rabattarzneimitteln auszuschließen. Darauf hat auch die AOK immer wieder hingewiesen. Fragen Sie also in allen Konfliktfällen Ihren Arzt oder Apotheker", rät Schmidt den AOK-Versicherten. "Denn Rabattverträge dürfen nicht dazu führen, dass sich die Arzneimittelversorgung verschlechtert."

 

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
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