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AOK Rheinland/Hamburg fordert Berücksichtigung sozialer Faktoren bei der Impfreihenfolge

29.04.2021 11:05
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der Gesundheitszustand von Menschen aus sozial benachteiligten Wohnvierteln schlechter ist als der von Menschen, die in besser gestellten Regionen leben. Die AOK Rheinland/Hamburg unterstützt daher die jüngsten Forderungen aus Wissenschaft und Politik, den Wohnort als weiteren Faktor bei der Festlegung der Corona-Impfreihenfolge zu berücksichtigen.

„Soziale Unterschiede beeinflussen die Gesundheitschancen beträchtlich. Das zeigt sich auch in der Corona-Pandemie. In einer Analyse, die wir gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf durchgeführt haben, konnte nachgewiesen werden, dass arbeitslose Menschen ein signifikant höheres Risiko haben, wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden zu müssen“, sagt Vorstandsmitglied Matthias Mohrmann. „Hier muss die Politik gegensteuern und dafür sorgen, dass Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben, berufsbedingt nicht ins Homeoffice ausweichen können und überwiegend auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, schnellstmöglich durch flächendeckende Impfungen geschützt werden.“

Darüber hinaus, so Mohrmann, sei es wichtig, Menschen mit niedrigschwelligen Beratungsangeboten über Infektionsrisiken und geeignete Schutzmaßnahmen aufzuklären und Impfskepsis zu begegnen. „Mit innovativen Versorgungsformen wie dem Hamburger Gesundheitskiosk in Billstedt-Horn oder der Quartierszentrale ‚Die Kümmerei‘ in Köln-Chorweiler haben wir Anlaufstellen geschaffen, die den Menschen barrierefrei und auf Augenhöhe Gesundheitswissen vermitteln, ihre Gesundheitskompetenz stärken und Orientierung in der Versorgung vor Ort geben.“ Solche Angebote bergen großes Potenzial, die Versorgungssituation von Menschen in sozioökonomisch schwächeren Regionen nachhaltig zu verbessern.



Zur Analyse der AOK Rheinland/Hamburg und des Instituts für Medizinische Soziologie des Universitätsklinikums Düsseldorf

Anhand der Daten von mehr als 1,3 Millionen Versicherten wurde ausgewertet, ob Menschen in Arbeitslosigkeit (ALG I und ALG II) oder Sozialhilfe häufiger aufgrund einer COVID-19 Erkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden mussten als erwerbstätige Versicherte. Für den Untersuchungszeitraum 1. Januar bis 4. Juni 2020 war dies insbesondere bei Langzeitarbeitslosen der Fall, so die Ergebnisse der Analyse. Bezieher von Arbeitslosengeld II hatten ein um 84 Prozent erhöhtes Risiko für einen COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt. Arbeitslosengeld-I-Empfänger hatten noch ein um 17,5 Prozent erhöhtes Risiko. Diese Ergebnisse gelten unabhängig vom Alter und Geschlecht der Versicherten.

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